Begegnung muss wiederholt werden So geht es im Fußball-Streitfall in Bonn weiter

Bonn · Das Kölner Sportgericht hat entschieden, das Ippendorf und Beuel ihre Rückrundenbegegnung wiederholen müssen. Ob es dazu wirklich kommt, ist aber ungewiss. Ein Überblick über das Verfahren.

In zwei Wochen wird die neue Saison in den Amateurligen des Fußballverbands Mittelrhein angepfiffen. Die Frage nach Auf- und Absteigern aus der vorherigen Spielzeit sowie den Spielplänen ist zu diesem Zeitpunkt normalerweise längt geklärt – in diesem Jahr jedoch nicht. Grund ist das seit Wochen laufende Verfahren um den Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers des Bonner A-Kreisligisten Sportfreunde Ippendorf in der Partie gegen den SV Beuel 06. Der Fall hat Auswirkungen auf mehrere Ligen, darunter die zweite Bezirksligastaffel sowie die A-Kreisligen in Bonn und an der Sieg. Ein Überblick über den derzeitigen Sachstand.

Wer ist an dem laufenden Verfahren beteiligt?

Worum geht es?

Warum legte Beuel Einspruch ein?

Wie ist nach dem Einspruch entschieden worden?

Warum sind die drei Sieg-Vereine an dem Verfahren beteiligt?

Worum ging es in der erneuten Verhandlung vor dem Kreissportgericht Köln am Donnerstag?

Wie reagieren die beteiligten Vereine auf die jüngste Entscheidung des Kölner Sportgerichts?

Kommt es tatsächlich zu einem Wiederholungsspiel?

Wie sähen die Rahmenbedingungen eines solchen Spiels aus?

Welche Folgen hat der anhaltende Rechtsstreit?

Nichts aber kann erledigt werden, inzwischen scheint sogar der für den 25. August geplante Saisonstart in Gefahr – jedenfalls auf Kreisebene. Im Grunde sind sämtliche Mannschaften, die in den Kreis-Staffeln an der Sieg und in Bonn spielen, betroffen.

Wie geht es weiter?

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