Sportgerichtsfall in der Kreisliga Adler Meindorf und VfR Hangelar streiten um B-Liga-Platz

Rhein-Sieg-Kreis · Monatelang hat sich der Streit zwischen dem FC Adler Meindorf und dem VfR Hangelar II vor den Sportgerichten hingezogen, wer in der Fußball-Kreisliga B an den Start gehen darf. Nun hat der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) ein Machtwort gesprochen.

  Auf dem Sportplatz des FC Adler Meindorf wird in dieser Saison weiterhin Kreisliga-B-Fußball gespielt.

Auf dem Sportplatz des FC Adler Meindorf wird in dieser Saison weiterhin Kreisliga-B-Fußball gespielt.

Foto: Matthias Hendorf

Gerade mal eine Woche ist es her, dass sich der SV Niederbachem wieder in die Fußball-Bezirksliga geklagt hat; nun hängt im Kreis Sieg der Haussegen schief. Denn nach einem monatelangen sportjuristischen Streit hat der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) ein Machtwort gesprochen und dem FC Adler Meindorf den Klassenerhalt in der Kreisliga B zugesprochen, obwohl der VfR Hangelar diesen mit seiner Zweitvertretung für sich beanspruchte und immer noch beansprucht. Bis zum vorigen Wochenende mussten beide Teams aufgrund des laufenden Verfahrens untätig zusehen, wie die ersten fünf Spieltage an ihnen vorbeizogen.