Streit um Kündigung vor Gericht Keine Einigung zwischen Telekom Baskets und Saibou

Bonn · Nach seiner fristlosen Kündigung haben sich Joshiko Saibou und die Telekom Baskets Bonn am Mittwoch vor dem Bonner Arbeitsgericht getroffen. Geeinigt haben sich die beiden Seiten dabei jedoch nicht.

 Basketballspieler Joshiko Saibou und seine Freundin, die Weitspringerin Alexandra Wester, kommen ins Arbeitsgericht Bonn.

Basketballspieler Joshiko Saibou und seine Freundin, die Weitspringerin Alexandra Wester, kommen ins Arbeitsgericht Bonn.

Foto: dpa/Roberto Pfeil

Der Rechtsstreit zwischen den Telekom Baskets Bonn und ihrem Spieler Joshiko Saibou geht in die nächste Runde. Bei einem Gütetermin vor dem Bonner Arbeitsgericht gab es zwischen dem Basketball-Bundesligisten und dem entlassenen 30-Jährigen keine Einigung. Damit kommt es zu einem Kammertermin, der für den 11. November dieses Jahres (14 Uhr) angesetzt ist.

Saibou erschien zu dem Gütetermin in Begleitung seiner Freundin, der Weitspringerin Alexandra Wester. Mit ihr hatte er Anfang dieses Monats an einer Demonstration in Berlin teilgenommen, die sich gegen die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus richtete. Saibou bestätigte am Mittwoch, dort keine Maske getragen, jedoch auf ausreichenden Abstand zu anderen Teilnehmern geachtet zu haben. Die Baskets, für die Präsident Wolfgang Wiedlich an dem Gütetermin teilnahm, hatten dem gebürtigen Kölner wenige Tage nach dessen Aktivitäten in Berlin gekündigt, weil er seine besonderen Pflichten, auf seine Gesundheit zu achten, missachtet habe, sagte Baskets-Anwalt Michael Plössner mit Verweis auf das in Verträgen geregelte außerdienstliche Verhalten eines Spielers. Damit habe Saibou auch seine Teamkollegen gefährdet.

 Basketballspieler Joshiko Saibou (l) und sein Rechtsanwalt Marc V. Kramer warten im Arbeitsgericht auf den Beginn des Gütetermins.

Basketballspieler Joshiko Saibou (l) und sein Rechtsanwalt Marc V. Kramer warten im Arbeitsgericht auf den Beginn des Gütetermins.

Foto: dpa/Roberto Pfeil

Dieser Darstellung widersprach Georg Melzer, der Saibou gemeinsam mit seinem Kollegen Marc Kramer vor dem Arbeitsgericht vertrat. Im direkten Zeitraum nach der Demonstration habe es weder gemeinsamen Trainingsbetrieb der Mannschaft noch anderweitigen Kontakt zu Mitspielern gegeben. „Es fehlt an allem, was eine außerordentliche Kündigung möglich macht“, sagte Melzer, der zudem darauf verwies, dass sein Mandant kein Corona-Leugner sei.

Schon im Vorfeld des Gütetermins war es zwischen beiden Seiten nicht zu einer Einigung über eine Abfindung gekommen. Baskets-Anwalt Plössner sagte am Mittwoch, der Verein habe Saibou drei bis vier Brutto-Monatsgehälter geboten – aus Sicht des Spielers und seiner Anwälte zu wenig. „Das ist kein Betrag, den wir empfehlen können“, meinte Melzer. Der Vertrag Saibous, der weiterhin freigestellt ist, läuft bei den Bonnern noch bis zum 30. Juni 2021.

Laut Melzers Darstellung sollen die Baskets dem Nationalspieler schon Anfang des Jahres nahegelegt haben, sich einen neuen Verein zu suchen, weil er zu teuer sei. Saibous Anwalt stellte daher die Vermutung auf, dass der Club die Teilnahme seines Klienten an der Demonstration nutzen wolle, um sich von dem Spieler zu trennen. Derweil machte Baskets-Anwalt Plössner noch einmal deutlich, dass der Verein kein Interesse daran habe, Saibou weiterzubeschäftigen. Dass es für den 30-Jährigen schwer wird, einen neuen Club zu finden, daraus machte auch Melzer keinen Hehl: „Herr Saibou ist gebrandmarkt.“

Der Basketball-Bundesligist hatte Saibou am 3. August die Kündigung ausgesprochen, am 11. August hatte der 30-Jährige dagegen Klage eingereicht. Bis zum Kammertermin im November haben beide Seiten weiterhin die Möglichkeit, sich außergerichtlich zu einigen.

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