Nach Kündigung Erneut keine Einigung zwischen Saibou und den Baskets

Bonn · Die Telekom Baskets Bonn und Joshiko Saibou haben sich nach der Kündigung weiterhin nicht gütlich einigen können. Ein Kammertermin vor dem Bonner Arbeitsgericht verlief ergebnislos.

 Die Telekom Baskets Bonn und Joshiko Saibou haben sich nach der Kündigung weiterhin nicht gütlich einigen können.

Die Telekom Baskets Bonn und Joshiko Saibou haben sich nach der Kündigung weiterhin nicht gütlich einigen können.

Foto: Peter Kölschbach

Fast eine Stunde wurde beraten, doch ein Ergebnis blieb auch diesmal aus. Im Rechtsstreit zwischen den Telekom Baskets Bonn und ihrem gekündigten Spieler Joshiko Saibou ist es auch am Mittwoch vor dem Bonner Arbeitsgericht nicht zu einer gütlichen Einigung gekommen. Das Gericht gab beiden Parteien nun eine Woche Zeit, doch noch eine Vereinbarung zu erreichen. Bleibt diese aus, kommt es am 25. November (14.30 Uhr) zu einem Verkündungstermin, bei dem das Gericht eventuell eine Entscheidung ver- oder einen weiteren Termin ankündigen wird.

Bei dem Kammertermin hatten der Basketball-Bundesligist und der ehemalige Nationalspieler über ihre Anwälte noch einmal ihre Positionen dargestellt. Die Bonner hatten Saibou am 3. August nach der Teilnahme an einer Demonstration in Berlin gegen die Corona-Maßnahmen fristlos gekündigt. Bei der Demo hatte der 30-Jährige keine Mund-Nasen-Schutzmaske getragen, laut eigener Aussage aber auf ausreichend Abstand zu anderen Teilnehmern geachtet.

Die Bonner sehen in diesem Verhalten einen Verstoß gegen Regelungen des Arbeitsvertrags und werfen Saibou vor, seine eigene Gesundheit und die seiner Mitspieler gefährdet zu haben. Der Spieler verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass es zum damaligen Zeitpunkt keinen Kontakt zu Mitspielern gegeben habe. Auf die Frage der Richterin, ob Saibous Verhalten nachteilige Auswirkungen auf den Verein gehabt habe, antwortete Baskets-Präsident Wolfgang Wiedlich am Mittwoch: „Für uns war die Zukunftsprognose entscheidend. Wir waren nicht bereit, diesen Unsicherheitsfaktor weiterhin zu tragen.“ Die Bonner rechneten also damit, dass Saibou mit seinem Verhalten eine dauerhafte Gefahr für das von der Liga aufgestellte Hygienekonzept sein würde.

Wie sich bei dem Termin herausstellte, hatten beide Seiten nach dem gescheiterten Gütetermin Ende August in den vergangenen Wochen über eine Einigung verhandelt, waren aber zu keinem Ergebnis gekommen. Das Gericht machte beiden Seiten nun einen Vorschlag: Die Baskets sollten ihrem Ex-Spieler, dessen Vertrag bis zum 30. Juni 2021 datiert war, neun Bruttomonatsgehälter zur gütlichen Einigung zahlen. Damit gab das Gericht seine Einschätzung in diesem Fall ab, die angesichts einer restlichen Vertragslaufzeit von elf Monaten offensichtlich nicht zugunsten der Baskets ausfiel. Trotz langer Beratungen konnten sich beide Seiten nicht auf diesen Vorschlag einigen.

Saibous Anwalt Georg Melzer betonte derweil, dass es seinem Mandanten auch um die Außendarstellung seiner Person gehe. Eine gütliche Trennung sei nur unter Berücksichtigung aller Interessen und „gesichtswahrend“ möglich. Neben einer finanziellen Lösung verhandeln beide Seiten also offenbar auch über die Art und Weise, wie die endgültige Trennung öffentlich kommuniziert werden soll.

Ob sich Saibou und die Baskets bis zum 25. November einigen werden, ist völlig offen. Sollte es innerhalb der vom Gericht gesetzten einwöchigen Frist nicht zu einer Vereinbarung kommen, haben beiden Seiten die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Ein Center auf Fußballerbeinen
Ein Center auf Fußballerbeinen
Baskets-Neuzugang Leon Kratzer im PorträtEin Center auf Fußballerbeinen