"Schröder's" Sportsbar muss zur WM auf Außengastronomie verzichten

BEUEL · Traumwetter und jeden Abend Fußball live aus Brasilien: Der sommerliche Start in die WM gibt auch Bonns Gastronomen Auftrieb. Gerne würde auch Wolfgang Maas davon profitieren, aber daran ist im Moment nicht zu denken.

Das Problem: Sein Vermieter hat Ende Mai mit der Sanierung der Außenfassade des Hauses an der Rheinaustraße begonnen, in dem sich das "Schröder's", Maas' Bar befindet.

Maas bewirtet während der Sommermonate seine Gäste an Tischen und Stühlen vor der Kneipe auf dem Bürgersteig zur Rheinaustraße hin. "20 Leute haben da normalerweise Platz - bei Welt- oder Europameisterschaften kommen aber, gerade bei Deutschlandspielen, noch deutlich mehr und stellen sich dazu", sagte Maas, der seit acht Jahren die kleine Sportsbar in Beuel betreibt, in der auch Bundesliga-Spiele zu sehen sind.

Zum Public Viewing habe er wieder zwei Fernsehbildschirme außen anbringen wollen. Für den Betrieb dieser Außengastronomie hat er eine Erlaubnis der Stadt zur Sondernutzung der öffentlichen Fläche. Dafür zahle er eine Gebühr von 392 Euro im Halbjahr. Doch dort steht jetzt das Baugerüst. Vor allem in Zeiten des Nichtraucherschutzgesetzes habe er durch die weggefallene Terrasse mit herben Einbußen zu kämpfen. "Die Baugenehmigung für das Gerüst hätte die Stadt nicht erteilen dürfen", findet Maas.

Anders sieht man das bei der Stadtverwaltung. Die Erlaubnis zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche als Außengastronomie sei durch Maas im für die Gewerbeangelegenheiten zuständigen Amt beantragt worden. Der Gebäudeeigentümer habe sich die Aufstellung des Gerüsts im Tiefbauamt genehmigen lassen.

"Die Verwaltung kann nicht bei jeder zu erteilenden Erlaubnis in allen Ämter abgleichen, ob dem irgendeine andere Erlaubnis entgegensteht, vor allem, weil es sich um unterschiedliche Antragsteller handelt", sagte Stefanie Zießnitz vom städtischen Presseamt auf GA-Anfrage.

Zum einen sei ein solcher Verwaltungsaufwand bei der Fülle der Anträge unverhältnismäßig, zum anderen auch aus Gründen des Datenschutzes gar nicht realisierbar. Es sei die Aufgabe des Eigentümers, die nötigen Abstimmungen mit seinen Mietern vorzunehmen, so Zießnitz. Ebenso sei es nun nicht Aufgabe der Verwaltung, den Konflikt zwischen Vermieter und Mieter zu lösen - das müssten die beiden Partei untereinander tun, notfalls vor Gericht.

Er habe eine einstweilige Verfügung erwirkt, gegen die der Vermieter jedoch Widerspruch eingelegt habe, sagte Maas. Nun habe das zuständige Landgericht einen Ortstermin für den 27. Juni anberaumt. Doch bis dahin, sagt Maas, sei die WM schon fast gelaufen. Gerne hätte der GA auch den Eigentümer des Hause um eine Stellungnahme gebeten. Doch der war am Freitag auch nach mehrmaligen Versuchen nicht zu erreichen.

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