Urteil aus Leipzig Städte dürfen Diesel-Fahrverbote verhängen

Leipzig · Es ist ein wegweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Städte können grundsätzlich Fahrverbote für schmutzige Diesel verhängen, damit die Luft sauberer wird. Das sagt die Stadt Bonn und OB Sridharan zu dem Urteil.

Das Urteil sieht zudem Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen vor. "Wir haben ab heute Diesel-Fahrverbote durchgesetzt", sagte der Chef der klagenden Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch.

Das Bundesverwaltungsgericht wies Revisionen der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Düsseldorf "überwiegend" zurück.

Für Stuttgart urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass eine phasenweise Einführung von Verkehrsverboten zu prüfen sei, die in einer ersten Stufe nur ältere Fahrzeuge betreffe - etwa bis zur Abgasnorm Euro 4. Um die Verhältnismäßigkeit herzustellen, dürften Euro-5-Fahrzeuge nicht vor dem 1. September 2019 mit Verkehrsverboten belegt werden.

Die Bundesregierung will Diesel-Fahrverbote in Städten auch nach dem Urteil noch abwenden. Es sei "das ganz klare Ziel, Fahrverbote zu vermeiden. Das ist auch machbar mit der Vielfalt der Maßnahmen, die wir vorgeschlagen haben", sagte der geschäftsführende Verkehrsminister Christian Schmidt (CSU) in Berlin. Er verwies unter anderem auf ein gestartetes Programm von einer Milliarde Euro zur Förderung kommunaler Maßnahmen.

Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) sagte, ihr Ziel bleibe, dass Fahrverbote möglichst nie in Kraft treten müssten, weil die Luft auf anderem Weg sauber zu bekommen sei. Es gebe hierfür jetzt noch einen Zeitraum, der mit "beherzten Maßnahmen" genutzt werden müsse.

Die Autohersteller als "Verursacher des Problems" dürften dabei nicht aus der Verantwortung entlassen werden, sagte Hendricks. Gebraucht würden auch technische Nachrüstungen, "die so viel bringen, dass der Stickoxid-Ausstoß deutlich sinkt, und man damit weiter in die Innenstädte fahren kann". Der Druck dafür sei jetzt größer geworden.

Es gebe keine finanzielle Ausgleichspflicht, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher. Dies zielt darauf, dass Dieselautos im Falle von Fahrverboten an Wert verlieren könnten. "Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen", sagte Korbmacher. Die zuständigen Landesbehörden hätten es in der Hand, einen "Flickenteppich" zu verhindern. Außerdem solle es Ausnahmeregelungen etwa für Handwerker geben.

Zu Düsseldorf urteilte das Bundesverwaltungsgericht, die Behörden hätten Fahrverbote ernsthaft in den Blick zu nehmen, wenn diese die einzig geeignete Maßnahme wären, die Grenzwerte einzuhalten.

Die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten zuvor entschieden, Luftreinhaltepläne müssten verschärft werden - dabei seien auch Fahrverbote in Betracht zu ziehen. Die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen argumentierten dagegen, es brauche eine neue bundesweite Rechtsgrundlage. Diese Auffassung wiesen die Richter in Leipzig nun zurück.

Laut Bundesverwaltungsgericht sind die Urteile der Verwaltungsgerichte "überwiegend nicht zu beanstanden". Sowohl EU-Recht als auch Bundesrecht verpflichteten dazu, durch geeignete Maßnahmen den Zeitraum einer Überschreitung von Schadstoff-Grenzwerten so kurz wie möglich zu halten.

Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hatte Fahrverbote für Dieselautos dabei als "effektivste" Maßnahme bezeichnet. Das Düsseldorfer Gericht urteilte, Fahrverbote müssten "ernstlich geprüft" werden. Die Bundesländer wiederum argumentieren, es gebe Rechtsunsicherheiten, und es fehle eine einheitliche Regelung.

Das Bundesrecht lässt zonen- wie streckenbezogene Fahrverbote speziell für Diesel eigentlich nicht zu, wie aus dem Urteil hervorgeht. Mit Blick auf die Verpflichtung nach EU-Recht zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte ergebe sich, dass nationales Recht "unangewendet" bleiben müsse, wenn dies die volle Wirksamkeit des Unionsrechts erfordert.

Das Urteil bedeutet nicht, dass nun automatisch Fahrverbote kommen. Es könnte noch Wochen oder Monate dauern, bis Fahrbeschränkungen wirklich in die jeweiligen Luftreinhaltepläne aufgenommen werden. Für wen sie gelten würden und wie die Städte das organisieren und kontrollieren könnten, ist offen. Fahrverbote bleiben trotz des Grundsatzurteils von Stadt zu Stadt eine Einzelfallentscheidung.

Seit Jahren werden in vielen Städten Luftverschmutzungs-Grenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide, die unter anderem Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen auslösen oder verschlimmern können. Der Verkehr, darunter vor allem Dieselautos, macht in Städten nach Angaben des Umweltbundesamts mehr als 60 Prozent der Belastung aus. Für die Einhaltung von Grenzwerten, die seit 2010 gelten, laufen seit Jahren Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Auch die Verfahren in Düsseldorf und Stuttgart gingen auf DUH-Klagen zurück.

Deutschland hat wegen der Luftverschmutzung in Städten auch Ärger mit der EU. Die EU-Kommission hatte die bisherigen Anstrengungen für bessere Luft als nicht ausreicheichend kritisiert und die schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte gefordert - andernfalls droht eine Klage gegen Deutschland beim EuGH.

Am Wochenende war bekannt geworden, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr über die Straßenverkehrsordnung eine neue Rechtsgrundlage für Kommunen schaffen will, um Fahrverbote für einzelne Straßen zu erlassen. Die Städte fordern stattdessen eine bundesweit einheitliche Regelung wie eine "blaue Plakette" für relativ saubere Autos, mit der Fahrverbote sich auch einfacher kontrollieren ließen. Diese Debatte dürfte nun Fahrt aufnehmen. Die Bundesregierung lehnt die Einführung einer solchen Plakette bisher ab.

Weitere Infos

  • Stickoxide: giftig für Mensch und Umwelt

Stickstoffoxide, kurz Stickoxide genannt, sind giftige und gesundheitsschädliche Gase mit der chemischen Formel NOx. Sie können unter anderem Atemwege und Augen reizen. Besonders gefährdet sind Menschen, die in der Stadt leben.

Auf Dauer kann es zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen und zur Störung der Lungenfunktion kommen. Auch auf Tiere, Pflanzen und Böden wirken die Gase schädlich.

Stickoxide sind unerwünschte Nebenprodukte in Kfz-Motoren - besonders Diesel - oder beim Verbrennen von Kohle, Öl, Gas, Holz und Abfällen.

Sie tragen unter anderem zur Bildung von Feinstaub bei. Wichtige Verbindungen sind Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2).

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