ANZEIGE Pflegeberatung Eugen Hasenbank Urlaubszeit – auch pflegende Angehörige müssen Kraft tanken

Pflegeberater Eugen Hasenbank berät in Sachen Verhinderungspflege

 Ein Experte in Sachen Pflege par excellence: Eugen Hasenbank. FOTO: HASENBANK

Ein Experte in Sachen Pflege par excellence: Eugen Hasenbank. FOTO: HASENBANK

Foto: Hasenbank

Sommer, Sonne, unbeschwerte Ferien. Angehörige, die einen hilfsbedürftigen Menschen zu Hause pflegen, gönnen sich jedoch selten eine Auszeit. Sie wissen schlichtweg nicht, wie sie Pflege und Urlaub unter einen Hut bringen können. Dabei müssen gerade sie zwischendurch einmal auftanken und frische Kräfte schöpfen für ihre aufopfernde Tätigkeit, die sie nicht selten rund um die Uhr ans Haus bindet.

Pflegeberater Eugen Hasenbank aus Königswinter hat auch für dieses Problem eine Lösung – er kann Ratschläge zur passenden Art der Pflege bei Abwesenheit der Bezugsperson geben und auch die finanzielle Seite aus der Schieflage nehmen. Viele Betroffene wissen gar nicht, dass ihnen für diese Zwecke Mittel zustehen.

Der versierte Fachmann optimiert generell mit seiner Tätigkeit die Pflegesituation von A bis Z, gibt Hinweise auf ungenutzte Leistungen und Angebote. Wer seine Beratung in Anspruch nimmt, wird in die Lage versetzt, zustehende Mittel voll ausschöpfen zu können.

Eugen Hasenbank: „Wie eine Urlaubsvertretung im Einzelfall organisiert werden kann, sollte sich an den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen orientieren. Verlassen etwa Hilfsbedürftige die gewohnte Umgebung nur ungern, ist es sinnvoll, jemanden zu beauftragen, der den Pflegebedürftigen zu Hause betreut, während der vertraute Helfer die Seele baumeln lässt.“ Anderenfalls können auch Kurzzeitpflege oder das Pflegehotel eine Möglichkeit darstellen, um den Angehörigen ruhigen Gewissens unterzubringen, während die Hauptpflegeperson die eigenen Batterien auflädt oder aus anderen Gründen nicht zur Stelle sein kann.

„Ganz gleich, ob eine Familienfeier, ein Kino- oder Arztbesuch oder eine Reise ansteht: Die Pflegekasse des Pflegebedürftigen zahlt in solchen Fällen, in denen die Pflegeperson befristet ausfällt, Verhinderungspflege, also Ersatzpflege“, erläutert Hasenbank und betont: „Dies ist selbstverständlich bei Urlaub der Fall. Aber auch eine stundenweise Verhinderung kann durch die Verhinderungspflege überbrückt werden.“

Als Beispiele für eine stundenweise Verhinderung nennt er den Besuch im Kino, den Arztbesuch oder auch den Zoobesuch mit dem Enkel oder eine familiäre Feier. Zu einer längeren befristeten Verhinderung zählen zum Beispiel ein Krankenhausaufenthalt der Pflegeperson oder auch eine mehrtägige berufliche Fortbildung. Eugen Hasenbank stellt klar: „Eine Pflegeperson ist jemand, der den Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig in seiner häuslichen Umgebung pflegt. Dies können Angehörige, aber auch Nachbarn oder Freunde sein.“

Ein Leistungsanspruch besteht aber erst, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der ersten Verhinderungspflege bereits seit sechs Monaten gepflegt hat. Das gilt auch dann, wenn zu dieser Zeit nur Pflegegrad 1 vorlag oder noch keine Einstufung erfolgt ist. Eugen Hasenbank: „Zum Zeitpunkt der Verhinderungspflege muss allerdings Pflegegrad 2 vorliegen.“

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, die Fragen zur Ersatzpflege haben, können sich an den Pflegeberater wenden. Im Einzelgespräch erläutert er zu Hause, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um die Ersatzpflege in Anspruch zu nehmen, klärt den Hilfebedarf und hilft natürlich auch bei der Antragstellung.

Ebenso bespricht er mit den Betroffenen auch gerne, welche Versorgung außerhalb der eigenen vier Wände möglich ist. Wer den Pflegebedürftigen rund um die Uhr versorgt wissen will, kann sich für eine Unterbringung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung entscheiden. „Wer nicht auf den gemeinsamen Urlaub verzichten will, kann den Pflegebedürftigen in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung am Urlaubsort unterbringen. Auch immer mehr Pflegehotels bieten ihren bedürfnisorientierten Service für eine gemeinsame Unterbringung an.“ oro

Pflegeberatung Eugen Hasenbank, Siefenweg 8, 53639 Königswinter, Tel. 02244/97 99 652 oder 0160/51 07 332, pflegeberatung-hasenbank.de, info@pflegeberatung-­hasenbank.de

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