20 Jahre Grüner Pfeil: Umstrittenes DDR-Erbe verwirrt noch immer

Potsdam/Berlin · Viele Wessis nahmen ihn erst langsam wahr und trieben damit Ossis im Wagen hinter sich zur Verzweiflung. Doch der Grünpfeil, als DDR-Relikt in die bundesdeutsche Straßenverkehrsordnung importiert, ist vielerorts schon wieder auf dem Rückzug.

 Es gibt Autofahrer, die haben sich noch immer nicht an den "Grünpfeil" gewöhnt. Foto: Malte Christians

Es gibt Autofahrer, die haben sich noch immer nicht an den "Grünpfeil" gewöhnt. Foto: Malte Christians

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Es war eine der wenigen Errungenschaften der ehemaligen DDR, die sich dauerhaft in der wiedervereinigten Bundesrepublik durchsetzen konnten: Das kleine Blechschild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund, das ein Rechtsabbiegen an der Kreuzung auch bei Rotlicht erlaubt. Anfang März 1994 wurde der Grünpfeil in § 37 der Straßenverkehrsordnung aufgenommen und trat danach zunächst einen Siegeszug durch die deutschen Großstädte an. Die Verkehrsplaner setzten große Hoffnung in eine Beschleunigung des Verkehrs. Doch inzwischen werden die Blechschilder vielerorts wieder abmontiert.

Die meisten Grünpfeile gibt es mittlerweile in Westdeutschland. "Weil es dort mehr Großstädte gibt", sagt Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV), die den Grünpfeil vor zwei Jahren zusammen mit der TU Dresden untersucht hat. Ein Ergebnis: Immer mehr Städte haben den Grünpfeil übernommen, nur 16 von 61 befragten Städten lehnten ihn grundsätzlich ab. Aber nach anfänglicher Euphorie ließ die Begeisterung schnell wieder nach und viele Blechschilder wurden nach und nach wieder abmontiert.

"Bei leichten Unfällen gab es etwas höhere Raten an den Kreuzungen mit Grünpfeil", erläutert Brockmann, etwa durch Auffahrunfälle. Denn rund 77 Prozent der in der Studie beobachteten rund tausend Autofahrer missachteten das Anhaltegebot und fuhren weiter. Außerdem zerschlug sich die Hoffnung auf einen schnelleren Verkehrsfluss. "Der Zeitvorteil war nur minimal und entsprechend der Grünen Welle steht der abbiegende Autofahrer dann länger vor der nächsten roten Ampel."

So hingen etwa in Berlin im Jahr 2007 an 90 Ampelanlagen insgesamt 110 Blechpfeile, inzwischen sind es nur noch 69. Den Fachverband Fußverkehr freut es. "Der Grünpfeil ist ein zusätzliches Risiko für den Fußgänger, weil der Autofahrer ja trotz Rotlicht weiterfährt", sagt Geschäftsführer Bernd Herzog-Schlagk. "Wenn der Fußgänger Grün hat, muss er Grün haben - das gilt besonders für Sehbehinderte." In Berlin stoße der Verband auf offene Ohren, wenn er wegen Gefährdung von Senioren oder Radfahrern ein Abmontieren des Schildes fordere.

Hamburg war im Jahr 2002 mit mehr als 360 Schildern die Hauptstadt des Grünpfeils in der Bundesrepublik. Doch auch dort wurden schon 171 wieder abgeschraubt. Als Hauptgrund nennt die Innenbehörde jedoch nicht gestiegene Unfallzahlen, sondern die zunehmende Einführung verkehrsabhängiger Steuerungen in den Ampelanlagen. Die Schilder müssten zudem aus Sicherheitsgründen abgebaut werden, weil immer mehr Ampelanlagen mit Signalen für Sehbehinderte ausgestattet werden.

Der ADAC sieht den Grünpfeil für den Verkehrsfluss indes durchaus positiv, "wenn er an gut ausgewählten Kreuzungen mit wenig Fußgängern und Radverkehr eingesetzt wird", sagt Fachreferentin Wiebke Thormann. Für die Autofahrer sei die Regelung durch die unterschiedliche Handhabung in den Städten teils verwirrend. So gibt es Konflikte zwischen Ortsfremden und Einheimischen, die "ihren" Pfeil genau kennen. "Dazu gehört auch, dass der Grünpfeil nachts nicht beleuchtet werden darf, um eine Verwechslung mit dem leuchtenden Grünen Pfeil auszuschließen, der das Abbiegen bedingungslos freigibt", sagt Thormann. Und dann sehen die Autofahrer, die eine Kreuzung nicht kennen, den Blechpfeil im Dunkeln schlichtweg nicht.

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§ 37 StVO

GrünpfeilDer Grünpfeil war seit 1978 in der DDR eingeführt und ist 1994 in die bundesdeutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) übernommen worden. Er erlaubt an Kreuzungen das Abbiegen nach rechts, auch wenn die Ampel auf Rot steht. Jedoch ist der Autofahrer verpflichtet, vor dem Abbiegen wie vor einem Stoppschild anzuhalten. "Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist", heißt es in § 37 der StVO.

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