Mit Unterschrift vom Halter Abgeschlepptes Auto auslösen geht auch mit Vollmacht

Hamburg · Da hat man sich erst Omas Auto ausgeliehen - und dann wurde es abgeschleppt und steht am anderen Ende der Stadt? Kein Problem für den Auto-Ausleiher: Mit einer Vollmacht kann es jeder auslösen gehen.

 Da hängt der Schatz am Haken - wer nicht der Halter ist, aber dieses Auto gefahren hat und es nun gerne auslösen will, braucht eine Vollmacht. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Da hängt der Schatz am Haken - wer nicht der Halter ist, aber dieses Auto gefahren hat und es nun gerne auslösen will, braucht eine Vollmacht. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Foto: Robert Michael

Dass falsch geparkte Autos abgeschleppt werden, passiert gerade in Großstädten häufiger. Doch was ist, wenn es ein geliehenes Auto ist und der Fahrer gar nicht der Halter? Abholerinnen und Abholer brauchen dann eine durch den Halter unterschriebene Vollmacht, um sich als berechtigte Person zu identifizieren, erklärt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht in Hamburg.

Die Vollmacht alleine reicht allerdings nicht, denn zusätzlich sind auch ein Ausweis sowie der Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief mitzubringen - um grundsätzlich den Eigentumsnachweis zu erbringen. Die Abschleppkosten müssen selbstverständlich auch beglichen werden.

© dpa-infocom, dpa:210401-99-58517/2

(dpa)
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