Für Kind und Kegel Anhänger fürs Fahrrad: Auf was zu achten ist

München · Für immer mehr Menschen wird das Fahrrad zum veritablen Transportmittel. Um mehr Platz etwa auch für den Nachwuchs zu schaffen, greifen viele zum Anhänger. Was ist beim Kauf wichtig?

 Stauraumerweiterung: Wer oft viel mit dem Fahrrad transportiert, freut sich über einen „Kofferraum“ in Form eines Anhängers. Foto: Tobias Hase/dpa-tmn

Stauraumerweiterung: Wer oft viel mit dem Fahrrad transportiert, freut sich über einen „Kofferraum“ in Form eines Anhängers. Foto: Tobias Hase/dpa-tmn

Foto: Tobias Hase

Sie wollen Lasten und auch den Nachwuchs mit dem Fahrrad transportieren? Dann könnten Sie über einen Fahrradanhänger nachdenken. Doch zunächst ist zu prüfen, ob Ihr Drahtesel sich überhaupt dafür eignet. Für voll gefederte Fahrräder, so genannte Fullys, Rennräder und Räder mit Naben- und Riemenschaltungen gibt es laut ADAC oft keine Freigabe dafür. Das gilt demnach auch für Modelle mit Rahmen aus Carbon.

Bessere Bremsen am Fahrrad

Wer in der Regel auf nicht asphaltierten Routen fährt, sollte den Anhänger besser mit Federung kaufen. Das Fahrrad sollte große Bremsscheiben haben, der ADAC nennt dabei eine Größe von 200 Millimetern. Beim Radeln mit Anhänger wird den Bremsen mehr abverlangt. Wer viele Steigungen auf seinen Wegen hat, sollte über ein Pedelec mit elektrischer Tretunterstützung nachdenken.

Im Anhänger sind maximal zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr erlaubt. Mindestens 16 Jahre alt muss der ziehende Radler sein. Vorsicht: Bei den versicherungspflichtigen S-Pedelecs dürfen keine Kinder im Anhänger mitfahren.

Kinder sollten besonders geschützt sein

Anhänger für Kinder sollten geeignete Gurtsysteme, einen Überrollbügel, ein Sicherungsseil für die Kupplung und eine Frontabdeckung haben. Letztere verhindere Verletzungen durch aufgewirbelten Schmutz und Staub, so der ADAC. Eine Fahne in Signalfarbe an einer Stange kann zudem die Sichtbarkeit erhöhen.

Am besten finden sich laut ADAC am Anhänger folgende Informationen:

- Einhaltung der Sicherheitsprüfkriterien aus der DIN EN 15918 - Maximale Abmessungen der zu befördernden Personen - Zulässige Gesamtmasse und Nutzlast - Modellnummer und/oder Modellbezeichnung des Anhängers

© dpa-infocom, dpa:210415-99-220578/2

(dpa)
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