Alle News-Artikel vom 01. Januar 2016
Fahrverbote können nicht immer zusammengelegt werden
Fahrverbote können nicht immer zusammengelegt werden

Fahrverbote können nicht immer zusammengelegt werden

Wer zu schnell fährt, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Was aber, wenn ein Autofahrer zweimal geblitzt wurde? Können beide Fahrverbote dann auch zusammengelegt werden? Nicht unbedingt, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm zeigt.

Großes Auto für kleines Geld? - Gebrauchte Luxuswagen
Großes Auto für kleines Geld? - Gebrauchte Luxuswagen

Großes Auto für kleines Geld? - Gebrauchte Luxuswagen

Unerschwinglich - dieses Etikett hängt Oberklasseautos nicht umsonst an. Zumindest leisten sich die wenigsten Menschen privat ein Luxusauto. Warum aber nicht zu einem betagten Gebrauchten greifen und zum Beispiel für einen BMW 740i vom Baujahr 2007 nur 14 700 Euro ausgeben, statt einst 72 900 Euro?

Fahrverbote können nicht immer zusammengelegt werden
Fahrverbote können nicht immer zusammengelegt werden

VerkehrFahrverbote können nicht immer zusammengelegt werden

Ein Fahrverbot ist ärgerlich. Noch ärgerlicher sind zwei Fahrverbote. In manchen Fällen können beide Verbote auch parallel vollstreckt werden. Allerdings nicht immer - entschied zuletzt ein Gericht.

Großes Auto für kleines Geld? - Gebrauchte Luxuswagen
Großes Auto für kleines Geld? - Gebrauchte Luxuswagen

VerkehrGroßes Auto für kleines Geld? - Gebrauchte Luxuswagen

Eine S-Klasse oder vielleicht sogar ein Rolls Royce - das wär’s doch! Wer sich nur nach genügend alten Kandidaten umsieht, für den kann der Traum vom Oberklasseauto auch bei schmalem Budget wahr werden. Aber Achtung: Allein mit der Anschaffung ist es nicht getan.

Einen Meter Seitenabstand zu Fußgängern einhalten
Einen Meter Seitenabstand zu Fußgängern einhalten

VerkehrEinen Meter Seitenabstand zu Fußgängern einhalten

Wenn ein Autofahrer überholt, muss er besonders vorsichtig sein und ausreichend Abstand halten. Bei Fußgängern ist mindestens ein Meter vorgeschrieben, sonst haftet der Fahrer bei einem Unfall in vollem Umfang.