Ausparken ist erst nach 30 Metern vorbei

München · Vorsicht beim Ausparken: Wer sein Auto aus einer Parklücke am Straßenrand fährt, hat den Auspark-Vorgang erst beendet, wenn er danach 30 Meter gefahren ist. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.

 Autos am Straßenrand in Berlin: Das Ausparken ist dem Urteil zufolge erst nach 30 gefahrenen Metern beendet. Foto: Wolfgang Kumm

Autos am Straßenrand in Berlin: Das Ausparken ist dem Urteil zufolge erst nach 30 gefahrenen Metern beendet. Foto: Wolfgang Kumm

Foto: DPA

Geklagt hatte eine Münchnerin, die beim Ausparken Anfang 2011 mit einem Taxi zusammengestoßen war. Dabei wurde ihr Wagen beschädigt, die Reparaturkosten betrugen 1858 Euro. Und die wollte sie vom Taxibesitzer ersetzt bekommen.

Sie gab an, ihr Auto sei bereits wieder auf der Straße gewesen, als der Taxifahrer sie überholt und den Wagen dabei gestreift habe. Die Richterin wies ihre Klage aber aufgrund des Paragrafen zehn der Straßenverkehrsordnung ab (AZ 344 C 8222/11). Nach dieser Vorschrift muss jeder, der vom Fahrbahnrand anfahren will, sich so verhalten, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Erst nach einer Fahrt von 30 Metern hätte sie sich wieder im fließenden Verkehr befunden.

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