Tipps für Einsteiger Erste Fahrt auf dem Mietroller: Das Üben vorher lohnt sich

München · Vor allem in größeren Städten gibt es Sharing-Modelle nicht nur für Autos und E-Tretroller. Auch Motorroller mit Verbrenner und als Elektrovariante sind im Angebot. Warum Neulinge vorher besser üben.

 Sehr lässig: Roller sind flotte Gefährten. Daher sind auch auf Modellen, die bis 45 km/h schnell werden, schützende Handschuhe und weitere Schutzkleidung ratsam. Foto: Christophe Gateau/dpa-tmn

Sehr lässig: Roller sind flotte Gefährten. Daher sind auch auf Modellen, die bis 45 km/h schnell werden, schützende Handschuhe und weitere Schutzkleidung ratsam. Foto: Christophe Gateau/dpa-tmn

Foto: Christophe Gateau

Schnell irgendwohin flitzen: In vielen Städten kann man dazu auch Motorroller von Sharing-Anbietern nutzen. Wer aber zum ersten Mal solch einen Roller fährt, sollte sich vorher in einem ruhigem Verkehrsraum damit vertraut machen, rät der ADAC. Auch eine Fahrstunde kann Tipps etwa zum Kurvenfahren und Bremsen geben.

Um Roller mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zu fahren, benötigen Interessenten mindestens den Führerschein der Klasse AM. Der ist im Pkw- oder Motorradführerschein (Klasse A oder B) enthalten. Ein Helm ist Pflicht. Der ADAC rät außerdem zu festen Schuhen, langen Hosen, einer geeigneten Jacke und Handschuhen.

Unterwegs fährt man am besten mittig auf seiner eigenen Spur, um den Hintermann nicht zu riskanten Überholmanövern einzuladen. Auch wenn die wendigen Gefährte dazu ermuntern mögen: Das Durchschlängeln oder Vorfahren auf der rechten Seite bis zu einer Ampel ist verboten. Wer nach vorn will, müsse wartende Fahrzeuge vorsichtig links überholen, wenn dazu ausreichend Seitenabstand vorhanden ist, erklärt der ADAC.

Nicht jede Straße für kleine Roller freigegeben

Überall darf man mit den Rollern auch in der Stadt nicht hinfahren: Auf Kraftstraßen - gekennzeichnet durch ein blaues Schild mit weißem Pkw-Symbol darauf - haben 50er Roller mit Versicherungskennzeichen nichts zu suchen. Solche Straßen seien nur für Kraftfahrzeuge erlaubt, die bauartbedingt mindestens Tempo 60 schaffen.

© dpa-infocom, dpa:210518-99-646501/2

(dpa)
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