Richtig reagieren Erste Schritte nach einem Autodiebstahl

München · Hilfe, das Auto ist geklaut! Und damit beginnt für Betroffene die Rennerei. Was müssen sie bei einem Diebstahl tun? Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

 Leere Parklücke: Wenn das Auto gestohlen wurde, müssen Betroffene das umgehend der Polizei und ihrer Versicherung melden. Foto: dpa-tmn

Leere Parklücke: Wenn das Auto gestohlen wurde, müssen Betroffene das umgehend der Polizei und ihrer Versicherung melden. Foto: dpa-tmn

Foto: Christin Klose

Wenn das Auto nicht mehr da steht, wo der Fahrer es abgestellt hat, ist es womöglich gestohlen worden. Betroffene sollten aber sichergehen, dass der Wagen nicht doch abgeschleppt oder umgesetzt wurde.

Am besten rufen sie also als Erstes die Polizei an und nennen dort ihr amtliches Kennzeichen, rät der Tüv Süd. Sollte sich der Verdacht bestätigen, müssen Betroffene den Diebstahl auf der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzeigen - teilweise ist das auch online möglich.

Je schneller, umso besser, damit die Fahndung nach dem Wagen zeitnah anlaufen kann. Dabei müssen Betroffene auch Kontaktdaten möglicher Zeugen nennen.

Polizei und Versicherer fragen nach Details

Das Diebstahlprotokoll der Polizei benötigt die Kaskoversicherung, die in diesem Fall den Schaden reguliert. Den Versicherer sollten Betroffene am besten direkt im Anschluss an die Polizei informieren.

Der Fahrzeugbesitzer muss dem Versicherer detaillierte Angaben zu Kilometerstand, Ausstattung sowie Anzahl der Zündschlüssel machen.

Und dann geht es zur Kfz-Zulassungsstelle. Diese legt das Auto still und bestätigt die Abmeldung. Bevor Betroffene beim Versicherer Zündschlüssel, Kfz-Brief, Diebstahlprotokoll und Abmeldebestätigung abgeben, sollten sie alle Dokumente kopieren und gut aufbewahren.

Folgen einer erfolglosen Fahndung

Bleibt das gestohlene Fahrzeug unauffindbar, wird es rechtlich gesehen Eigentum der Versicherung - üblicherweise passiert dies nach Ablauf der Monatsfrist. Erst dann erhält der Versicherte den Wiederbeschaffungswert erstattet.

Wurde das gestohlene Fahrzeug geleast oder finanziert, müssen Betroffene zudem zeitnah die Bank oder Leasingfirma informieren.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort