Innerhalb von zwei Tagen Innerhalb von zwei Tagen: Unfall bei der Versicherung melden

Kaiserslautern · Es passiert ein Unfall. Was tun? Natürlich Hilfe leisten und unverzüglich die Polizei rufen. Und was ist mit der Versicherung? Die Meldefrist für eine Karambolage kommt auf die Umstände an.

Wer einen Wildunfall hat, sollte die Versicherung innerhalb kurzer Zeit informieren.

Foto: Bodo Marks

Einen Verkehrsunfall müssen Autofahrer dem Versicherer "unverzüglich" melden. Diese Benachrichtigung kann aber auch noch zwei Tage nach dem Unfall erfolgen.

Das besagt ein Urteil des Amtsgerichts Kaiserslautern (Az: 4 C 575/13), über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. Im verhandelten Fall hatte eine Autofahrerin einen Wildunfall, den ihre Teilkaskoversicherung auch einschloss. Allerdings meldete sie ihr den Unfall erst zwei Tage später. Das erkannte die Versicherung nicht mehr als "unverzüglich" an. Die Frau klagte.

Das Gericht gab ihr Recht und wertete die Frist von zwei Tagen immer noch als "unverzüglich" und nicht als schuldhaftes Zögern.