Verkehrsrecht Leichtere Verstöße in kurzer Zeit: Fahrverbot angemessen?

Berlin · Ob sie zum Beispiel zu schnell gefahren sind oder mit dem Handy am Ohr erwischt werden - manche Autofahrer häufen mehrere Delikte an. Wie hoch darf eine Strafe dann sein?

 Wer der Polizei mehrmals in einem kurzen Zeitraum wegen kleinerer Verkehrsdelikte auffällt, muss mit höheren Strafen rechnen. Foto: Monika Skolimowska/dpa

Wer der Polizei mehrmals in einem kurzen Zeitraum wegen kleinerer Verkehrsdelikte auffällt, muss mit höheren Strafen rechnen. Foto: Monika Skolimowska/dpa

Foto: Monika Skolimowska

Wer mehrfach in relativ kurzer Zeit mit kleineren Verstößen aufgefallen ist, muss im Einzelfall beim nächsten Mal auch mit einer viel höheren Strafe rechnen. Auch dann, wenn das neue Vergehen für sich allein nicht dafür ausreichend gewesen wäre. Das zeigt eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin (Az.: 3 Ws (B) 6/21), auf das der ADAC hinweist.

Wegen eines Handyverstoßes am Steuer wurde ein Autofahrer von der Polizei angehalten. Es folgten ein Bußgeldbescheid über 200 Euro und ein Monat Fahrverbot. Dagegen wehrte sich der Mann. Ein solches Vergehen hätte nur mit 100 Euro ohne Fahrverbot geahndet werden dürfen. Die zuständige Behörde brachte Voreintragungen ins Spiel. So war der Mann innerhalb der vorangegangenen zwei Jahre zweimal mit 24 km/h zu schnell gefahren und hatte einen weiteren Handyverstoß zu verantworten. Daher wären das höhere Bußgeld und das Fahrverbot angemessen und verhältnismäßig. Die Sache ging vor Gericht.

Dort bekam die Behörde Recht. Das Gericht führte an, dass der Betroffene in einem relativ kurzen Zeitraum mehrfach aufgefallen war. Zwar in der Tat mit eher leichteren Verstößen, auch die Tempoverstöße wären für sich nicht die Begründung für ein Fahrverbot. Allerdings wäre die Regelbuße bereits zweimal erhöht worden wegen der Voreintragungen. Auch das hätte aber nicht zu einer Verhaltensänderung geführt. Das Gericht sah daher die Verhängung des Fahrverbots als angemessen und auch erforderlich an.

© dpa-infocom, dpa:210506-99-495338/2

(dpa)
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