Neue Verbandskästen: Das muss drin sein

Berlin · Verbandskästen im Auto sind seit Langem vorgeschrieben. Nun gelten aber neue Regeln, was in ihnen drin sein muss. Noch ist das nicht verpflichtend. Autofahrer tut dennoch gut daran, sich zu informieren. Was das Set enthalten muss - hier mehr dazu.

 Neben den bereits vorgeschriebenen Bestandteilen im Erste-Hilfe-Set müssen laut der neuen Norm zum Beispiel Fingerkuppenverbände und ein Verbandspäckchen in Kindergröße an Bord sein. Foto: dpa-infocom

Neben den bereits vorgeschriebenen Bestandteilen im Erste-Hilfe-Set müssen laut der neuen Norm zum Beispiel Fingerkuppenverbände und ein Verbandspäckchen in Kindergröße an Bord sein. Foto: dpa-infocom

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Wer in seinem Wagen einen älteren Verbandskasten mitführt, kann diesen weiterhin verwenden. Voraussetzung sei, dass die Verbandspäckchen nicht abgelaufen sind, sagt Manfred Beeres vom Bundesverband Medizintechnologie (BVMed. "Ich rate aber, bereits jetzt alle neu festgelegten Bestandteile zügig zu ergänzen." Seit Januar 2014 gilt eine neue DIN-Norm 13164 für Kfz-Verbandskästen.

Sie schreibt vor, dass der Verbandskasten neben den bereits verpflichtenden Bestandteilen zusätzlich ein 14-teiliges Pflasterset mit Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbände enthalten muss. Außerdem wurden zwei einzeln verpackte Reinigungstücher und ein Verbandspäckchen in Kindergröße in die Bestandteilliste aufgenommen.

Endgültig verpflichtend wird die neue Norm für Autofahrer erst, wenn sie auch in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) aufgeführt wird. "Autohalter mit alten Verbandskästen sollten sich hier rechtzeitig informieren", sagt Beerens. Für abgelaufenes Verbandsmaterial gibt der Verband den Tipp, es zu spenden: Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen nutzen die alten Pflaster, Wundkompressen und Rettungsdecken zu Ausbildungszwecken.

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