Nicht einfach weiterfahren: Bei Unfällen ist Hilfe Pflicht

Hamburg · Bei einem Unfall Hilfe zu leisten, sollte nicht nur selbstverständlich sein: Es ist auch die Pflicht jedes Autofahrers. Was aber unter 'Hilfe' im Einzelfall zu verstehen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

 Ob der Helfer lediglich den Notarzt rufen oder den Verletzten selbst versorgen muss, hängt unter anderem von seinen physischen und geistigen Kräften "im kritischen Augenblick" ab. Foto: Patrick Seeger

Ob der Helfer lediglich den Notarzt rufen oder den Verletzten selbst versorgen muss, hängt unter anderem von seinen physischen und geistigen Kräften "im kritischen Augenblick" ab. Foto: Patrick Seeger

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Bei einem Verkehrsunfall sind Ausreden tabu: "Ich muss zur Arbeit" oder "Sieht doch gar nicht so schlimm aus" - wer mit solchen Argumenten einfach an einer Unfallstelle mit Verletzten vorbeifährt, macht sich unter Umständen wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Darauf weist die Hamburger Verkehrsrechtsanwältin Daniela Mielchen hin. Allerdings müsse der Autofahrer erkennen können, dass Hilfe tatsächlich erforderlich ist.

Ob der Helfer lediglich einen Notarzt rufen oder den Verletzten versorgen muss, hängt im Einzelfall von verschiedensten Faktoren ab: etwa von der Persönlichkeit des Autofahrers sowie seinen physischen und geistigen Kräften "im kritischen Augenblick", wie Mielchen erläutert. Auch Lebenserfahrung und Vorbildung sind entscheidend: Ein Arzt muss mehr tun als ein medizinischer Laie. "Vor Gericht geht es am Ende um die Frage: Was war der Person zuzumuten?"

Die Rechtsexpertin rät, bei einem Unfall in jedem Fall zu prüfen, ob Hilfe erforderlich ist und was der Vorbeifahrende im besten Fall tun kann. Die Hilfe müsse aber ohne erhebliche Gefahr möglich sein. "Unvorsichtiges Draufgängertum wird nicht verlangt."

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