Autoversicherung Nur eingetragene Fahrer ans Steuer lassen

München · Falsche Angaben bei der Kfz-Versicherung zahlen sich nicht aus. Wer etwa mehr Personen als angegeben ans Steuer seines Autos lässt, riskiert teure Konsequenzen.

 Bekanntes Gesicht: Nur wer als Fahrer bei der Versicherung als solcher eingetragen ist, darf in der Regel hinter das Steuer des Auto. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Bekanntes Gesicht: Nur wer als Fahrer bei der Versicherung als solcher eingetragen ist, darf in der Regel hinter das Steuer des Auto. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Foto: Christin Klose

Nur wer in der Kfz-Versicherung als Fahrer oder Fahrerin eingetragen ist, darf in der Regel hinter das Steuer des Autos. Verursachen andere Personen einen Unfall, kommt zwar die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung für Fremdschäden auf, berichtet das Vergleichsportal Check24. Doch berechnet die Versicherung demnach den Betrag für das entsprechende Versicherungsjahr neu und fordert die Differenz nach.

Auch können Vertragsstrafen anfallen, etwa in Höhe eines Jahresbeitrages. Außerdem kann die Versicherung Fahrer in Regress nehmen. Ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Spiel, kann das auch in voller Höhe des Schadens der Fall sein. Wer aber im Notfall das Lenkrad übernimmt, ist davon ausgenommen. Als Beispiel nennt das Vergleichsportal Kreislaufprobleme des eigentlichen Fahrers auf Autobahn. Besteht etwa für einen Urlaub kurzfristig Bedarf, versichern einige Unternehmen weitere Fahrer für einige Tage gegen geringe Gebühren oder sogar kostenlos mit.

Je mehr Personen ein Auto fahren dürfen, desto teurer wird der Beitrag der Kfz-Versicherung in der Regel. Damit steige das Unfallrisiko, so Check24. Für einen beliebigen Fahrerkreis hat das Vergleichsportal in eine Beispielrechnung eine Verteuerung der Kfz-Versicherung im Schnitt um 180 Prozent errechnet. Fahrer können entweder namentlich benannt oder über die familiäre Zugehörigkeit angegeben werden, etwa das volljährige Kind. Auch ein größerer Kreis kann eingetragen werden, zum Beispiel alle Fahrer über 23 Jahre.

© dpa-infocom, dpa:210104-99-893357/2

(dpa)
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