Punkte in Flensburg können Piloten-Lizenz gefährden

Lüneburg · Wer sich im normalen Straßenverkehr nicht benehmen kann, der darf unter Umständen auch nicht mehr in die Luft gehen. Zu viele Punkte in Flensburg können dazu führen, dass der Pilotenschein auf den Prüfstand kommt.

 Keine Starterlaubnis mehr: Wer mit dem Auto über eine rote Ampel fährt, muss unter Umständen auch sein Flugzeug stehen lassen. Foto: Bernd Wüstneck

Keine Starterlaubnis mehr: Wer mit dem Auto über eine rote Ampel fährt, muss unter Umständen auch sein Flugzeug stehen lassen. Foto: Bernd Wüstneck

Foto: DPA

Über den Wolken ist die Freiheit auch nicht grenzenlos: Das musste der Inhaber einer Fluglizenz als Privatpilot feststellen. Seine Lizenz wurde nicht verlängert, weil er zahlreiche Verkehrssünden am Boden begangen hatte. Nach Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) deutete das darauf hin, dass der Lizenzinhaber nicht die erforderlichen charakterlichen Eigenschaften besitzt, die von einem Piloten zu erwarten sind. Das OVG bestätigte in einem Beschluss (Az.: 7 LA 88/11) die Auffassung des Luftfahrtbundesamts, das eine Überprüfung der Tauglichkeit des Piloten durch ein flugpsychologisches Gutachten angeordnet hatte.

Der Pilot war innerhalb von vier Jahren mehrmals beim Rasen erwischt worden: Viermal überschritt er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h und einmal sogar um 50 km/h. Außerdem hatte er in diesem Zeitraum eine rote Ampel missachtet.

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