Radler stürzt in abgesperrter Baustelle: Kein Schadenersatz

Hamm · Ein Fahrradfahrer ist selbst Schuld, wenn er auf einer sichtbar gesperrten Straße in eine Baugrube fällt. Verletzt sich der Radfahrer bei dem Sturz, haftet einem Urteil zufolge der Betreiber der Baustelle nicht.

 Missachten Verkehrsteilnehmer die Absperrschranken an einer Baustelle, erhalten sie bei einem Unfall keinen Schadenersatz. Foto: Marc Tirl

Missachten Verkehrsteilnehmer die Absperrschranken an einer Baustelle, erhalten sie bei einem Unfall keinen Schadenersatz. Foto: Marc Tirl

Foto: DPA

Ein Mann fährt im Halbdunkeln in eine Straße ein, die mit Schranken und Zusatzschildern für den Verkehr gesperrt ist. Nachdem er auf der Baustelle in eine nicht weiter gesicherte Grube gefahren ist, verlangt er Schadenersatz vom Betreiber. Das Oberlandesgericht Hamm (Az.: I-9 U 135/13) weist die Klage ab, berichtet der ADAC.

Der Radfahrer habe erkennen können, dass es sich um eine Baustelle handelte, und hätte die Absperrschranken umfahren müssen, so die Richter. Wegen der schlechten Lichtverhältnisse hätte der Kläger notfalls schieben müssen. Ihn treffe somit ein großes Mitverschulden an dem Unfall. Außerdem war der Bauunternehmer nach Ansicht des Gerichts nicht in der Pflicht, die Grube gesondert abzusperren, da die Straße bereits für den Verkehr gesperrt war.

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