Verkehr Unfall bei Wendemanöver: Schuldfrage nicht immer eindeutig

Celle · Wer auf der Fahrbahn wendet, trägt bei einem Unfall meist die Hauptschuld. Doch auch der Unfallgegner kann mithaften. Entsprechend entschied zuletzt das Oberlandesgericht Celle.

 Urteil am Oberlandesgericht Celle: Auch der Unfallgegner kann bei einem misslungenen Wendemanöver mithaften.

Urteil am Oberlandesgericht Celle: Auch der Unfallgegner kann bei einem misslungenen Wendemanöver mithaften.

Foto: Holger Hollemann

Autofahrer haben häufig die alleinige Schuld, wenn sie beim Wenden einen Unfall verursachen - das ist aber nicht immer so.

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle trägt der Unfallgegner eine Mitschuld, wenn er zu schnell unterwegs war. Über das Urteil informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (Az.: 14 U 139/14).

In dem verhandelten Fall wendete ein Fahrer sein Auto auf einer Bundesstraße. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit einem nachfolgenden Lkw. Weil strittig ist, ob der Pkw-Fahrer vor dem Wenden den Blinker gesetzt hatte und bei dem Manöver mit der notwendigen Vorsicht vorgegangen war, traf ihn die Hauptschuld.

Der Lkw-Fahrer haftet jedoch zu einem Drittel mit: In der Urteilsbegründung heißt es, jeder dürfe nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug innerhalb der überschaubaren Wegstrecke anhalten könne. Vor der Kollision sei dies nicht der Fall gewesen, so das Gericht.

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