Verkehrssünder kommen nur in Härtefällen um Fahrverbot herum

Lüdinghausen · Über eine rote Ampel gefahren, ein Schild übersehen - ein Fahrverbot kann schnell drohen. Nur selten sehen die Richter von der harten Strafe ab, selbst wenn der Führerschein beruflich gebraucht wird.

 Greift die Polizei bei Verkehrssünden durch, haben Autofahrer nichts zu lachen. Foto: Patrick Pleul

Greift die Polizei bei Verkehrssünden durch, haben Autofahrer nichts zu lachen. Foto: Patrick Pleul

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Schwere Verkehrsverstöße werden mit einem Fahrverbot bestraft. In Ausnahmen können Richter jedoch davon absehen: Wenn etwa durch das Fahrverbot die Kündigung im Job droht und dadurch die Existenzsicherung auf dem Spiel steht, könnten die Voraussetzungen für "unzumutbare Härte" erfüllt sein, erklärt der ADAC. Als solchen Härtefall sah sich auch eine Rentnerin mit Minijob als Kurierfahrerin, die vor dem Amtsgericht Lüdinghausen gegen ein Fahrverbot vorging. Sie kam damit nicht durch: Bei ihr diene der Nebenjob allein zur Verbesserung ihres Lebensstandards (Az.: 19 Owi 89 Js 1600/12 - 188/12).

Mit den 400 Euro pro Monat, die sie als Kurierfahrerin für Apotheken verdiente, besserte die Frau ihre monatlichen Rentenbezüge von 2000 Euro auf. Auf der anderen Seite hatte sie 900 Euro Fixkosten für die Tilgung von Schulden. Angesichts ihrer finanziellen Situation hielten die Richter trotz des drohenden Jobverlusts am Fahrverbot fest. Wäre die Rente der Frau geringer und der Nebenjob für die Sicherung des Lebensstandard notwendig gewesen, hätte die Entscheidung laut dem ADAC durchaus anders ausfallen können.

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