Gefahr im Herbst Was Autofahrer nach einem Wildunfall tun müssen

Berlin · Wildwechsel gehören ebenso zum Herbst wie Regenwetter. Daher gilt für Autofahrer nun erhöhte Wachsamkeit. Doch manchmal lässt sich ein Unfall nicht vermeiden. Wie verhält man sich danach?

 Ließ sich ein Wildunfall nicht verhindern, ist als erstes die Unfallstelle zu sichern, unter anderem mit dem Warnblinker. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn

Ließ sich ein Wildunfall nicht verhindern, ist als erstes die Unfallstelle zu sichern, unter anderem mit dem Warnblinker. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn

Foto: Benjamin Nolte

Der beste Schutz vor Wildunfällen ist angepasstes Tempo und erhöhte Wachsamkeit. Hat sich ein Aufprall mit einem Tier dennoch nicht vermeiden lassen, ist zunächst die Unfallstelle zu sichern, erläutert der Auto Club Europa (ACE).

Das heißt: Warnblinker anstellen und die Warnweste anziehen, um mit genügend Abstand das Warndreieck aufzustellen. Dann stets die Polizei und am besten auch die Forstdienststelle anrufen. Beide können die für die Kaskoversicherung wichtige Wildunfallbescheinigung am Unfallort ausstellen.

Selbst anfassen sollten Autofahrer angefahrene Tiere keinesfalls, warnt der ACE. Denn diese könnten auskeilen und Menschen verletzen oder Krankheiten übertragen. Zudem können Berührungen von Menschen dazu führen, dass nur leicht verletztes Wild nicht mehr von seiner Herde aufgenommen wird. Ein Mitnehmen der Tiere - und sei es nur ein noch so gut gemeinter Transport zum Tierarzt - ist tabu. Das kann den Straftatbestand der Wilderei erfüllen und unter anderem auch Haftstrafen nach sich ziehen.

Gut dagegen ist es, Fotos vom Unfallort und dem Schaden am Auto zu machen. Das kann hilfreich für die Versicherung sein. In der Regel zahlen Teil- und Vollkaskoversicherungen Schäden aus Unfällen mit Haarwild wie etwa Hasen, Füchsen, Hirschen oder Wildschweinen. Wer nur die Haftpflicht hat, bleibt auf dem eigenen Schaden sitzen.

© dpa-infocom, dpa:200925-99-711529/2

(dpa)
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