Gesetz der Straße Wer in einer Kolonne ausschert, muss sich sicher sein

Schleswig · Zwei Autos wollen aus einer Kolonne hinter einem langsamen Trecker heraus überholen. Dabei kommt es zum Unfall. Wer hat Schuld? Der von hinten kommende oder der etwas später ausscherende Fahrer?

 Wer in einer Kolonne zum Überholvorgang ansetzt, muss sich sicher sein, dass dies kein anderer Verkehrsteilnehmer auch gerade vorhat. Foto: Christophe Gateau/dpa

Wer in einer Kolonne zum Überholvorgang ansetzt, muss sich sicher sein, dass dies kein anderer Verkehrsteilnehmer auch gerade vorhat. Foto: Christophe Gateau/dpa

Foto: Christophe Gateau

Nur wenn Autofahrer sicher sind, dass niemand aus einer Kolonne vor ihnen ebenfalls ausschert, können sie einen Überholvorgang starten. Die Hauptschuld bei einem Unfall in einer solchen Situation trägt aber der, der zuletzt zum Überholen ansetzt.

Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig (Az.: 7 U 210/19), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

Im verhandelten Fall ging es um eine Kolonne auf einer Bundesstraße: Etwa zwölf Autos stauten sich hinter einem langsam fahrenden Trecker. Einige Autos überholten den Traktor, dann setzte auch der spätere Kläger dazu an und überholte die verbleibende Kolonne mit eingeschaltetem Warnblinklicht. Das Auto direkt hinter dem Traktor scherte allerdings ebenfalls zum Überholen aus, es kam zum Unfall.

Vor Gericht wollte der Fahrer, der die Kolonne von hinten überholt hatte, Schadenersatz von dem Fahrer des Autos direkt hinter dem Trecker einklagen. Das Gericht sprach ihm zwar 70 Prozent zu. Doch der Mitverursachungsanteil von 30 Prozent resultierte aus dem nicht unerheblichen Beitrag, den er selbst am Unfall gehabt hatte: Wer eine Kolonne überholt, müsse sicher sein, dass keiner der Vorausfahrenden das ebenfalls unternehmen will, entschieden die OLG-Richter.

© dpa-infocom, dpa:210107-99-934433/3

(dpa)
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