FAQ zum Urheberrecht In diesen Fällen ist das Verbreiten von GA-Artikeln erlaubt

Bonn · Wir erklären Ihnen hier, wie Sie unsere Inhalte korrekt teilen können. Eine Verwertung unserer urheberrechtlich geschützten Inhalte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verlages unzulässig, soweit sich aus dem Urhebergesetz nicht anderes ergibt.

 Das Verlagsgebäude des General-Anzeigers in Bonn-Dransdorf.

Das Verlagsgebäude des General-Anzeigers in Bonn-Dransdorf.

Foto: GA

Haben Sie schon einmal ein Foto eines Artikels des General-Anzeigers in den sozialen Netzwerken oder auf der Homepage eines Vereins gesehen? Abfotografiert und ins Netz gestellt? Vielleicht haben Sie so etwas ja auch selbst schon einmal getan. Oder haben Sie schon einmal gesehen, dass jemand den Text aus einem unserer Onlineartikel kopiert und ihn in den Kommentarspalten der sozialen Netzwerke gepostet hat? So, dass niemand mehr den Artikel beim General-Anzeiger selbst zu lesen braucht? Wir sehen so etwas in den vergangenen Monaten immer häufiger. Dabei ist dies nicht erlaubt, denn es verletzt unser Urheberrecht. Den meisten Menschen, die so etwas machen, ist dies gar nicht bewusst.

Das Urheberrecht der Artikel und Fotos, die im gedruckten General-Anzeiger, im ePaper und auf ga.de veröffentlicht werden, liegt bei den Autoren und Fotografen des jeweiligen Text- und Bildmaterials. Die Verwertungsrechte dafür wiederum liegen beim General-Anzeiger. Es ist nicht erlaubt, Ausschnitte oder ganze Artikel, die im General-Anzeiger veröffentlicht werden, zu kopieren und weiterzuverbreiten. Es ist dabei unerheblich, ob es sich um ein Foto, eine Kopie, einen Screenshot oder gleich den ganzen Text eines unserer Artikel handelt. Derartige Kopien dürfen anderen weder auf einer Webseite noch in sämtlichen sozialen Netzwerken wie etwa bei Facebook, Instagram oder Twitter zugänglich gemacht werden. Die Inhalte des GA dürfen lediglich für eigene persönliche Zwecke verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur dann gestattet, wenn eine ausdrückliche Einwilligung des Verlags vorliegt.

Eine Verlinkung auf ga.de ist erlaubt

Ausdrücklich erlaubt ist hingegen, sowohl in sozialen Netzwerken und Messenger-Diensten als auch auf der eigenen Webseite Hyperlinks auf ga.de zu setzen. Wir freuen uns, wenn unsere Artikel kurz in ein oder zwei Sätzen angerissen werden und dann eine Verlinkung auf den entsprechenden GA-Artikel auf ga.de erfolgt. Bei der Einrichtung eines Hyperlinks auf ga.de ist allerdings zu beachten, dass die Seite neben diesem Link keine sittlich anstößigen, gewaltverherrlichenden, rassistischen und/oder strafrechtlich relevanten Inhalte beinhaltet.

Wir finden es auch deshalb nicht fair, wenn Inhalte unseres Hauses bei Facebook oder auf anderen Seiten veröffentlicht werden, da unsere Abonnentinnen und Abonnenten jeden Monat dafür zahlen, den General-Anzeiger und unsere digitalen Angebote lesen zu können. Die Abonnenten zahlen dafür, damit wir weiter unabhängig und gründlich berichten können. 300 Journalistinnen und Journalisten, GA-Redakteurinnen und -Redakteure, Korrespondentinnen und Korrespondenten, freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen auch davon am Monatsende ein Gehalt.

Gegen solche Verstöße können wir – auch zum Schutz unserer Autoren und Fotografen – juristisch vorgehen.

Sollten Sie Fragen dazu haben, wie Sie korrekt auf unsere Artikel verlinken können oder wie und unter welchen Bedingungen Sie die Nutzungsrechte an Artikeln oder Fotos erwerben können, wenden Sie sich gerne an service@ga.de.

(ga)
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