Schnee, Glätte, Sturm Welche Versicherung haftet bei welchen Schäden?

Bonn · Immer öfter kommt es zu Naturereignissen, die zu schweren Schäden führen können. Ob Orkantief, Schnee, oder Glätte. Hier erfahren Sie, welche Versicherung für welche Schäden aufkommt.

 Wer haftet für die Schäden wenn ein Sturm das Auto beschädigt? (Symbolbild)

Wer haftet für die Schäden wenn ein Sturm das Auto beschädigt? (Symbolbild)

Foto: DPA

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu außergewöhnlich heftigen Wetterereignissen. Schnee, Hagel, Glätte und Sturm können Schäden hervorrufen. Was Sie tun können, falls bei Ihnen Schäden entstehen, und welche Versicherung im Fall der Fälle haftet, erfahren Sie hier:

Schäden am Gebäude

Bei Schäden am Haus greift die Wohngebäudeversicherung. Sie deckt neben Sturm- auch Feuer-, Wasser- oder Hagelschäden am Gebäude ab. Auch Folgeschäden, zum Beispiel durch eindringendes Regenwasser, sind mitversichert. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die auf den Eigentümer zukommen, um das Haus nach einem Sturm wieder in Stand zu setzen. Laut der ARAG-Versicherung sollte jeder Hauseigentümer eine Wohngebäudeversicherung besitzen, da sie grundlegende Schadensfälle am Gebäude abdeckt. Um auch gegen Schneeschäden wie Schneedruck versichert zu sein, sollten Hausbesitzer zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abschließen. Die schützt dann auch vor Hochwasser und Starkregen. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Versicherung allerdings nicht. Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig.

Allerdings kann es auch vor dem Gebäude zu Schäden kommen. Wenn Schnee fällt und Glätte herrscht, haben Hausbesitzer die Pflicht Gehwege und Zufahrten zum Gebäude von Eis und Glätte zu befreien. Sollte das nicht passiert sein und jemand stürzt, könnte es für den Hausbesitzer teuer werden. Daher sollten Hausbesitzer immer auch eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Versicherung greift auch, sollte eine Dachlawine einen Passanten verletzen.

Kaputte Einrichtungsgegenstände

Möbel und andere Einrichtungsgegenstände werden im Schadensfall über die Hausratsversicherung abgedeckt. Auch hier sind die Folgeschäden inbegriffen. Fenster- und Türscheiben sowie Glasdächer können durch die Glasversicherung geschützt werden. Diese kann bei manchen Anbietern in der Hausratsversicherung enthalten sein.

Autoschäden

Gegen Kosten durch Sturm- und Hagelschäden am Auto können sie sich mit der Kaskoversicherung schützen. Wird das Fahrzeug beispielsweise durch umherfliegende Dachpfannen, herabstürzende Äste oder umgestürzte Bäume beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung ein. Sie zahlt die notwendigen Reparaturen oder ersetzt im Bedarfsfall den Zeitwert des Wagens. Laut ARAG kommt die Teilkaskoversicherung allerdings nicht für mittelbare Sturmschäden auf. Hier bedarf es einer Vollkaskoversicherung, die auch Schäden beinhaltet, die durch eigenes Verschulden entstanden sind. Dieser kann eintreten, wenn eine Person zum Beispiel durch eigenes Verschulden gegen einen umgestürzten Baumstamm fährt. Auch bei Schneeschäden am Auto, die beispielsweise durch eine Dachlawine ausgelöst werden, können Voll- und Teilkaskoversicherungen greifen.

Folgeschäden

Auch einige Tage nach einem Sturm kann es immer noch zu Sachschäden kommen. Bäume und Äste können als Folge des Sturms abknicken und auf Autos stürzen, Wasserschäden können in Häusern festgestellt werden. Auch diese Schäden können durch die oben aufgeführten Versicherungen erstattet werden. Im Zweifelsfall prüft ein Versicherungs-Sachverständiger, ob der Sturm als Ursache für einen Schaden herangezogen werden kann.

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