WM-Landung: Für Flugzeuge gelten (normalerweise) Mindesthöhen

Berlin · Vor der Landung auf dem Berliner Flughafen Tegel hat der Lufthansa-Jumbo mit den deutschen Fußball-Weltmeistern am Dienstag in nur mehreren hundert Metern Höhe die Fanmeile am Brandenburger Tor überflogen.

 In nur mehreren hundert Metern Höhe fliegt der "Siegerflieger" über das Brandenburger Tor. Foto: Maurizio Gambarini

In nur mehreren hundert Metern Höhe fliegt der "Siegerflieger" über das Brandenburger Tor. Foto: Maurizio Gambarini

Foto: DPA

Für Flugzeuge gelten festgelegte Mindesthöhen, um zum Beispiel bei einer Notlandung Menschen nicht unnötig zu gefährden. Auch sollen vermeidbare Lärmbelästigungen möglichst unterbunden werden. Die sogenannte Sicherheitsmindesthöhe regelt die Luftverkehrsordnung (§6):

"Über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten sowie Katastrophengebieten beträgt die Sicherheitsmindesthöhe mindestens 300 Meter (1000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern, in allen übrigen Fällen 150 Meter (500 Fuß) über Grund oder Wasser." Für Segelflugzeuge und Gleiter gelten teils andere Regelungen.

Allgemein gilt: "Die Sicherheitsmindesthöhe darf nur unterschritten werden, soweit es bei Start und Landung notwendig ist." Für "Flüge zu besonderen Zwecken" können die zuständigen Luftfahrtbehörden aber auch Ausnahmen erlauben - sofern die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet werden.

Tiefflüge haben in der Vergangenheit immer wieder die Öffentlichkeit beschäftigt. So störten etwa am 7. April 1965 sowjetische Tiefflieger eine Sitzung des Deutschen Bundestages in Berlin.

Links##ULIST##

§ 6 Luftverkehrsordnung

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