Ungeimpfte können vor Ort wählen Maskenpflicht im Wahllokal bei Bundestagswahl

Berlin · Am 26. September wird ein neuer Bundestag gewählt. Dabei treten so viele Kandidatinnen und Kandidaten an wie noch nie. Erschwert wird die Wahl durch die Corona-Pandemie, Cyber-Angriffe und die Flutkatastrophe.

 Warten auf die Wahlunterlagen. Auch am 26. September gilt in allen Wahllokalen Maskenpflicht.

Warten auf die Wahlunterlagen. Auch am 26. September gilt in allen Wahllokalen Maskenpflicht.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Bei der Bundestagswahl und den Wahlen der Länderparlamente in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern am 26. September diesen Jahres wird es keinen Ausschluss von ungeimpften Wahlberechtigten geben. Die Ausübung des Wahlrechts sei für jedermann möglich, sagte Bundeswahlleiter Georg Thiel in Berlin. In den Wahllokalen werde ein einheitliches Hygienekonzept mit Maskenpflicht gelten. Um die Menschen bestmöglich zu schützen, sei das Tragen einer FFP2-Maske am besten, sagte Thiel weiter. Über genaue Bestimmungen entscheidet jeder Wahlvorstand vor Ort. So etwa auch über die Frage, wie mit Wahlberechtigten umgegangen wird, die sich vehement weigern, eine Maske zu tragen. Pauschale Lösungen könne man da nicht festschreiben, so der Wahlleiter.