Personalnot in der Geburtshilfe Hebammen kritisieren geplante Änderung des Landeshebammengesetzes
Düsseldorf · Neues Gesetz in Nordrhein-Westfalen soll die Befugnisse der Aufsichtsbehörden deutlich ausweiten: Kontrollbesuche wären dem Hebammenverband zufolge sogar während einer Geburt möglich.
Die geplanten Änderungen des Landeshebammengesetzes haben heftigen Protest ausgelöst, insbesondere wegen erweiterter Kontrollbefugnisse der Aufsichtsbehörden. „Die geplante Neuregelung stellt eine in ihrem Detaillierungsgrad gänzlich unnötige Spezifizierung und Erweiterung der Befugnisse der zuständigen Aufsichtsbehörde dar“, heißt es in einer Stellungnahme des Bundes freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD). Der Gesetzentwurf schließe nicht einmal aus, dass unangemeldete Kontrollbesuche stattfinden können, während die Hebamme mit einer Geburt beschäftigt ist. Der Verband kritisierte in diesem Zusammenhang, dass künftig die Bezirksregierungen für die Aufsicht zuständig sein sollen statt wie bisher die Kreise und Gemeinden vor Ort.