Erkältungswelle in NRW Diese Regeln gelten für kranke Schul- und Kitakinder
Düsseldorf · Die Erkältungswelle zwingt viele Kinder dazu, nicht in die Schule oder Kita gehen zu können. Die Eltern müssen dann zum Teil auch zu Hause bleiben – und können nicht arbeiten. Es gibt aber ein Recht auf Entschädigung.
22.09.2021
, 15:06 Uhr
Wenn ein Schulkind an Schnupfen leidet, soll es mindestens 24 Stunden zur Beobachtung zu Hause bleiben. Die Schule muss dann benachrichtigt werden. Das steht in einer Handlungsempfehlung des nordrhein-westfälischen Schulministeriums. Gesetze oder feste Regelungen für den Krankheitsfall gibt es aber nicht, das Ministerium verweist auf Anfrage auf die Handlungsempfehlung.