Stadt hat kein Vorkaufsrecht Aufregung ums Deutzer Stadthaus

Köln · Im Mietvertrag für das Deutzer Stadthaus sollte die Kölner Stadtverwaltung in den 1990er Jahren eigentlich ein Vorkaufsrecht für die Gebäude festschreiben. Dies ist nicht passiert. Die Fraktionen üben scharfe Kritik an den Verantwortlichen.

 Blick auf das Stadthaus Deutz: Die Stadt Köln wollte sich bei Abschluss des Mietvertrags damals eigentlich eine Kaufoption für die Verwaltungsgebäude nach Ablauf der Mietzeit sichern.

Blick auf das Stadthaus Deutz: Die Stadt Köln wollte sich bei Abschluss des Mietvertrags damals eigentlich eine Kaufoption für die Verwaltungsgebäude nach Ablauf der Mietzeit sichern.

Foto: dpa/Marius Becker