Kinderkrankentage, Bildungsurlaub, Pflegezeit Das zahlen Arbeitgeber für Beschäftigte
Düsseldorf · Urlaubsgeld, Pflegezeit, Bildungsurlaub, Kinderkrankentage – manche Leistungen sind freiwillig, manche verpflichtend. Wir zeigen welche das sind.
06.02.2023
, 11:07 Uhr
Kranken- und Pflegeversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung – rund 20 Prozent gehen vom Bruttolohn ab, die der Arbeitnehmer an die Sozialkassen überweisen muss. Der Arbeitgeber muss das Gleiche noch einmal drauflegen. Darüber hinaus bieten Arbeitgeber viele weitere Leistungen für Arbeitnehmer an – entweder freiwillig oder weil sie dazu verpflichtet sind.