Kinderkrankentage, Bildungsurlaub, Pflegezeit Das zahlen Arbeitgeber für Beschäftigte

Düsseldorf · Urlaubsgeld, Pflegezeit, Bildungsurlaub, Kinderkrankentage – manche Leistungen sind freiwillig, manche verpflichtend. Wir zeigen welche das sind.

 Gesetzlich krankenversicherte Eltern haben 2023 Anspruch auf 30 Kinderkrankentage je Kind. Bei Alleinerziehenden sind es sogar 60 Tage.

Gesetzlich krankenversicherte Eltern haben 2023 Anspruch auf 30 Kinderkrankentage je Kind. Bei Alleinerziehenden sind es sogar 60 Tage.

Foto: dpa/Annette Riedl

Kranken- und Pflegeversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung – rund 20 Prozent gehen vom Bruttolohn ab, die der Arbeitnehmer an die Sozialkassen überweisen muss. Der Arbeitgeber muss das Gleiche noch einmal drauflegen. Darüber hinaus bieten Arbeitgeber viele weitere Leistungen für Arbeitnehmer an – entweder freiwillig oder weil sie dazu verpflichtet sind.