Bei Insolvenz des Reiseveranstalters Reisende sollen bei Pauschalreisen abgesichert werden

Köln · Bei Insolvenz eines Reiseveranstalters sollen Pauschalreisende künftig über einen Sicherungsfonds abgesichert sein. Ab dem 1. November sollen im Insolvenzfall geleistete Zahlungen erstattet werden und die Rückführung von Reisenden aus dem Urlaubsort gewährleistet sein.

 Bei Insolvenz eines Reiseveranstalters sollen Pauschalreisende künftig über einen Sicherungsfonds abgesichert sein.

Bei Insolvenz eines Reiseveranstalters sollen Pauschalreisende künftig über einen Sicherungsfonds abgesichert sein.

Foto: dpa-tmn/Hauke-Christian Dittrich

Die neue Absicherung von Pauschalreisenden bei Insolvenz des Veranstalters nimmt Gestalt an. Kern ist der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF). Er sorgt ab dem 1. November 2021 dafür, dass im Insolvenzfall geleistete Anzahlungen erstattet werden und die Rückführung von Reisenden aus dem Urlaubsort gewährleistet ist.Träger des Fonds ist ein Konsortium aus Verbänden der Reisebranche. Davon strikt unabhängig ist die Geschäftsführung. Die Aufsicht führt das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV). Reiseveranstalter mit mehr als zehn Millionen Euro Jahresumsatz müssen mit dem Fonds einen Absicherungsvertrag abschliessen und dafür Sicherheiten in Form einer Versicherung oder einer Bankbürgschaft einbringen. Die Sicherheiten sollen mindestens fünf Prozent eines Jahresumsatzes abdecken. Sie werden im Schadensfall zunächst in Anspruch genommen, danach das Vermögen des Fonds, das bis zum 31.Oktober 2027 auf 750 Millionen Euro wachsen soll. In der Aufbauphase übernimmt der Bund eine Garantie für womöglich aufzunehmende Kredite für Entschädigungen. Der Fonds finanziert sich aus Entgelten, die die Veranstalter für ihre Absicherungsverträge zahlen. Die Entgelte sollen mindestens ein Prozent des Jahresumsatzes ausmachen. Sie können aber auch, wie DRSF-Geschäftsführer Thomas Schreiber bestätigt, je nach Risikoeinschätzung darüber hinausgehen.