Urteil zur einbehaltenen Vorverkaufsgebühr Verbrauchersieg mit fragwürdigem Nutzen
München · Ticketverkäufer behalten bei abgesagten Veranstaltungen oft Gebühren ein. Käufer bekommen ihr Geld nicht komplett zurück. Das geht so nicht, urteilt jetzt ein Gericht. Die Verbraucherzentrale will beobachten, wie CTS Eventim nun reagiert.
09.06.2021
, 16:45 Uhr
Die Coronakrise hat hierzulande schon einiges aufgedeckt. Dazu zählt auch, dass Ticketvermarkter bei einer Absage von Veranstaltungen Verbrauchern nicht ihr gesamtes Geld zurückerstatten, sondern eine Vorverkaufsgebühr einbehalten. Das war schon vor der Pandemie so. Seit ihrem Ausbruch hat es aber Absagen gehagelt, die Fälle von Betroffenen gingen in die Zigtausende.