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„Click & Meet“ – Nach Anmeldung kann in Godesberger Geschäften wieder geshoppt werden

                           Click & Meet: Ein Schild am Eingang eines Bekleidungsgeschäftes informiert über den Einkauf mit Termin.

Click & Meet: Ein Schild am Eingang eines Bekleidungsgeschäftes informiert über den Einkauf mit Termin.

Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Das Familiensofa ist durchgesessen, der Businessanzug zu eng, und das Fahrrad in der Garage soll endlich durch ein flottes E-Bike ausgetauscht werden – höchste Zeit, dass man sich wieder persönlich vor Ort von Fachkräften beraten lassen kann. Seit dem 8. März darf der gesamte Einzelhandel in NRW nach den jüngsten Corona-Beschlüssen wieder öffnen – sofern das Infektionsgeschehen so bleibt wie bisher. Das heißt auch für die Godesberger: Es kann wieder im Laden geshoppt werden!

Allerdings nur mit angezogener Handbremse, sprich mit Shoppingtermin und maximal einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Also viel Raum für exklusive Einkaufserlebnisse! Die Terminvergabe wird von den Händlern unterschiedlich gehandhabt: per Anruf oder E-Mail, via Eintrag im Online-Kalender oder auch ganz kurzfristig am Ladeneingang. Ohne Termin kann man in Buchhandlungen, Blumengeschäften, Schreibwarenläden und Gartenmärkten einkaufen gehen. Für kleinere Läden gilt die Sonderregelung, dass hier ein Kunde pro 10 Quadratmeter erlaubt ist.

Auch beim Bad Godesberg Stadtmarketing begrüßt man die Öffnung. „Ich finde es gut, dass kein Stillstand und keine Resignation eintritt“, sagt der Vorsitzende Jürgen Bruder. Nach „Click & Collect“, das einige Händler während des Lockdowns angeboten hatten, sei „Click & Meet“ der erste kleine und vorbereitende Schritt in Richtung kompletter Lockerung. „Es ist gut, dass man sich jetzt wieder darauf konzentrieren kann, gesittet in die Läden zu gehen“, so Bruder. „Das ist besser, als den Laden zuzulassen.“

Umso wichtiger, dass die Godesberger ihre Geschäftsleute jetzt aktiv unterstützen – getreu dem Motto der Kampagne: „Bleib stark. Kauf vor Ort!“ Natürlich gelten auch beim neuen Präsenzshopping die AHA-Regeln, also: Abstandhalten, Handdesinfektion und das Tragen einer FFP2- oder OP-Maske. Trotz allem Enthusiasmus sollte man beim Einkaufsbummel aber nicht vergessen, dass Treffen im öffentlichen Raum mit höchstens fünf Personen aus zwei Hausständen erlaubt sind, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Paare gelten übrigens – unabhängig von ihren Wohnverhältnissen – laut Ministerium als ein Hausstand. sdm

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