Neue Coronaschutzverordnung Was sich in Bonn ab Freitag ändert

Bonn · Ab Freitag gilt in NRW die neue Coronaschutzverordnung. Händler und Gastronomen in Bonn nehmen die neuen Regeln erleichtert auf. Großveranstaltungen wie das Panama-Festival können stattfinden, wenn auch unter etwas geänderten Vorzeichen.

 Gastronomen wie Rolf Hiller vom Sudhaus müssen in Innenräumen kontrollieren, ob die Gäste geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet wurden.

Gastronomen wie Rolf Hiller vom Sudhaus müssen in Innenräumen kontrollieren, ob die Gäste geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet wurden.

Foto: Benjamin Westhoff

Die neue Coronaschutzverordnung gilt ab diesem Freitag auch in Bonn und Umgebung. Händler, Handwerker und Gastronomen haben sie weitgehend erleichtert zur Kenntnis. Überwiegend gelten die sogenannten 3-G-Beschränkungen. Das heißt: Geimpften, Genesenen und Getesteten, die einen entsprechenden Nachweis erbringen können, stehen alle Einrichtungen und Angebote offen. Der Negativtest gilt 48 Stunden als Nachweis.