Kommentar zu Bankgebühren Perfektes Chaos

Meinung | Bonn · Vor einem Jahr stärkte der Bundesgerichtshof mit einem Urteil die Rechte der Bankkunden. Preisänderungen ihres Kreditinstituts müssten Kunden ausdrücklich zustimmen. Ein Jahr später ist das Chaos allerdings perfekt, kommentiert Ulla Thiede.

 Der Bundesgerichtshof sprach im April 2021 ein wegweisendes Urteil. Die Folge: Banken und Sparkassen müssen ihren Kunden Erhöhungen von Kontogebühren zurückzahlen, wenn diese der Erhöhung vorab nicht zugestimmt haben.

Der Bundesgerichtshof sprach im April 2021 ein wegweisendes Urteil. Die Folge: Banken und Sparkassen müssen ihren Kunden Erhöhungen von Kontogebühren zurückzahlen, wenn diese der Erhöhung vorab nicht zugestimmt haben.

Foto: dpa/Fabian Sommer

Ein Jahr ist es her, dass der Bundesgerichtshof die Rechte der Bankkunden stärkte, indem er urteilte, dass Verbraucher künftig den Preisänderungen ihres Kreditinstituts ausdrücklich zustimmen müssen. „Schweigen ist keine Zustimmung“, erklärten die Richter damals. Was Verbraucherschützer als klaren Sieg feierten, ist im Abstand von zwölf Monaten nicht mehr so klar zu erkennen. Die sogenannte Zustimmungsfiktion, dass also Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) als akzeptiert gelten, wenn nicht widersprochen wird, hatten sich ja nicht die Banken ausgedacht, sondern war einmal vom Gesetzgeber so gewollt – im Sinne der Entbürokratisierung. Nun entstehen neue Kosten, weil die Zustimmung von Millionen Kunden im Nachhinein oder ganz neu eingeholt werden muss.