Kommentar zur Verhandlung über eine Wahlwiederholung in Berlin Schleunig wiederholen

Meinung | Bonn · Wir haben hier in Deutschland die Neigung, mit dem Finger auf andere zu zeigen. Wenn es um uns selbst geht, sind wir hingegen nachlässig und tun so, als seien da eben ein paar Formalien nicht eingehalten worden, meint unser Autor.

 Die Richter des Verfassungsgerichtshofes verhandeln über die Gültigkeit der Berliner Wahl 2021.

Die Richter des Verfassungsgerichtshofes verhandeln über die Gültigkeit der Berliner Wahl 2021.

Foto: dpa/Annette Riedl

Das Grundgesetz formuliert es ziemlich klar: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Damit das funktioniert, muss gewählt werden. Wahlen sind daher das Fundament unserer Demokratie. Das gilt auch in Berlin.