Interview Steuerberater Gero Hagemeister Das müssen Immobilienbesitzer zur neuen Grundsteuer wissen

Bonn · Die Grundsteuerreform erfordert in diesem Jahr eine Neubewertung der Immobilien. Alle Grundstücksbesitzer sind aufgefordert, ab Juli die erforderlichen Daten an die Finanzämter zu übermitteln. Worauf Steuerpflichtige zu achten haben, damit ihnen nicht die Zeit davonrennt.

 Im Zeitfenster vom 1. Juli bis 31. Oktober diesen Jahres müssen alle Immobilienbesitzer in Deutschland die erforderlichen Daten für die Neubewertung ihrer Grundstücke und Häuser den Finanzämtern übermitteln.

Im Zeitfenster vom 1. Juli bis 31. Oktober diesen Jahres müssen alle Immobilienbesitzer in Deutschland die erforderlichen Daten für die Neubewertung ihrer Grundstücke und Häuser den Finanzämtern übermitteln.

Foto: Benjamin Westhoff

Infolge der Grundsteuerreform müssen ab diesem Jahr alle Immobilienbesitzer ihre Grundstücke und Gebäude neu bewerten lassen. Was kommt da auf die Eigentümer zu?