Das sagen Einrichtungen und Gewerkschaft zur Impfpflicht im Rhein-Sieg-Kreis Kündigung von nicht geimpftem medizinischem Personal schwierig

Rhein-Sieg-Kreis · Kliniken und Senioreneinrichtungen im Rhein-Sieg-Kreis rechnen auf Grund der bevorstehenden Impfpflicht mit personellen Abgängen. Einige haben sich schon „arbeitssuchend“ gemeldet.

 Die Personalsituation in der Pflege ist angespannt. Die Impfpflicht wird sie wohl noch verschärfen, meinen Experten.

Die Personalsituation in der Pflege ist angespannt. Die Impfpflicht wird sie wohl noch verschärfen, meinen Experten.

Foto: dpa/Sina Schuldt

Die Impfquote in den medizinischen und pflegerischen Einrichtungen in der Region scheint hoch. Das ergibt eine Umfrage des GA in Kliniken und Seniorenheimen. Dennoch gibt es noch Beschäftigte, die nicht geimpft sind, und es gibt schon welche, die gekündigt haben. Wer weiterhin in einer Klinik, einem Pflegeheim, in einer Arztpraxis und bei Rettungsdiensten arbeiten möchte, muss sich bis spätestens 21. Februar geimpft haben, sonst kann ihnen ab 16. März der Zugang in die Einrichtung verwehrt werden – es folgt die Arbeitslosigkeit. Nach der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht muss die Impfung bis zum 15. März abgeschlossen sein. Dann müssen Arbeitgeber nämlich das zuständige Gesundheitsamt über die Ungeimpften in ihren Betrieben informieren, und die Behörde kann den Zutritt in die Einrichtungen, in den die Nachweispflicht gilt, untersagen.