WCCB-Schadensersatzprozess Noch kein Berufungsverfahren gegen Ex-OB Dieckmann

Bonn · Am 10. September 2020 fällte das Verwaltungsgericht Köln im WCCB-Schadensersatzprozess der Stadt Bonn gegen ihre frühere OB Bärbel Dieckmann und den Projektleiter Arno Hübner sein Urteil. Beide sollen eine Million Euro zahlen. Das Berufungsverfahren am OVG Münster steht nach wie vor aus.

Warten auf das Urteil: Ex-OB Bärbel Dieckmann und der frühere WCCB-Projektleiter Arno Hübner am 10. September im Gürzenich, wohin das Verwaltungsgericht Köln die Verhandlung aus Corona-Schutzgründen verlegt hatte. 

Warten auf das Urteil: Ex-OB Bärbel Dieckmann und der frühere WCCB-Projektleiter Arno Hübner am 10. September im Gürzenich, wohin das Verwaltungsgericht Köln die Verhandlung aus Corona-Schutzgründen verlegt hatte. 

Foto: Benjamin Westhoff

Vor einem Jahr fällte Richter Andreas Vogt am Verwaltungsgericht Köln das Urteil in dem Schadensersatzklageprozess der Stadt Bonn gegen die frühere Bonner Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann sowie ihren einstigen Stadtdirektor und WCCB-Projektleiter Arno Hübner. Jeweils eine Million Euro sollen beide zahlen, weil sie im Zuge des Bauskandals um das World Conference Center Bonn „ihre Dienstpflichten grob fahrlässig verletzt“ haben sollen.  Zudem müssen sie auch Zinsen und Prozesskosten übernehmen, die rund 16 000 Euro betragen, so das Gericht am 10. September 2020.