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Verspätung wegen Bahnstreik: Das sind Ihre Rechte

Wenn ein Zug ausfällt oder der Fahrgast einen Anschluss wegen der Verspätungen verpasst, kann er auf einen beliebigen anderen Zug ausweichen. Dieser darf aber nicht reservierungspflichtig sein. Auch Sonderfahrten sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Kommen Fahrgäste mindestens 60 Minuten später als geplant an, haben sie Anspruch auf 25 Prozent Erstattung, bei mehr als 120 Minuten sind es 50 Prozent. Ab einer absehbaren Verspätung von über einer Stunde können Fahrgäste auch auf die Fahrt verzichten und den kompletten Ticketpreis zurückverlangen. Wer sich anlässlich eines Streiks dafür entscheidet, seine Fahrt nicht anzutreten, kann sich sein Ticket inklusive Reservierungsgebühren kostenlos erstatten lassen. Pendler entschädigt die Bahn mit einer Pauschale pro Fahrt. Sie wird ebenfalls dann gezahlt, wenn der Zug mindestens 60 Minuten verspätet ist. Für Zeitkarten des Fernverkehrs beträgt die Erstattung für die 2. Klasse 5,- Euro und für die 1. Klasse 7,50 Euro. Für die BahnCard 100 werden für die 2. Klasse 10,- Euro entschädigt, für die 1. Klasse 15,- Euro. Wird ein Flugzeug verpasst, zahlt die Deutsche Bahn keine Entschädigung. Arbeitnehmer müssen sich im Fall eines Streiks oder Unwetters, das für Verspätungen bei der Bahn sorgt, selbst Vorkehrungen treffen, um trotzdem pünktlich zu erscheinen.

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