Bund will Frist verlängern Anträge für Aufbauhilfen sind bis 2026 möglich

Kreis Ahrweiler · Ende 2022 hatte der Bund grünes Licht für eine längere Antragsfrist bei den Wiederaufbauhilfen nach der Flut gegeben. Wie der GA jetzt exklusiv erfuhr, wird der Bund die neuen Regeln am Freitag endgültig auf den Weg bringen.

Hoher Besuch vor genau einem Jahr: Bundeskanzler Olaf Scholz (rechts) und Ministerpräsidentin Dreyer machen sich Ende März 2022 ein Bild von der Situation im flutgeschädigten Ahrbrück. Begleitet werden sie von Ortsbürgermeister Walter Radermacher.

Hoher Besuch vor genau einem Jahr: Bundeskanzler Olaf Scholz (rechts) und Ministerpräsidentin Dreyer machen sich Ende März 2022 ein Bild von der Situation im flutgeschädigten Ahrbrück. Begleitet werden sie von Ortsbürgermeister Walter Radermacher.

Foto: Martin Gausmann

Viel Geld gegen die Folgen der Katastrophe: 30 Milliarden Euro stehen im Wiederaufbaufonds zur Verfügung, den Bund und Länder nach der Flut im Juli 2021 aufgelegt haben. Die Hälfte davon geht nach Rheinland-Pfalz, der Großteil davon wiederum ins Ahrtal, wo mindestens 134 Menschen starben und die schwersten Schäden zu verzeichnen waren. Die Frist für Betroffene, um Geld aus dem Fonds zu beantragen, sollte ursprünglich Ende Juni dieses Jahres ablaufen. Doch im vergangenen November hat das Bundesministerium der Finanzen nach Kritik aus den flutbetroffenen Regionen entschieden, die Antrags- und die Bewilligungsfrist für die Hochwasserhilfe 2021 um jeweils drei Jahre zu verlängern. Die Frist, bis zu der ein Antrag gestellt werden kann, endet nun erst Ende Juni 2026. Die Bewilligungsfrist für die Auszahlung der Gelder läuft jetzt bis zum Jahr 2030.