■ Corona-Regeln für Besuche in Senioreneinrichtungen:
„Die Anzahl der Besuchenden ist bei nicht infizierten Bewohnern nicht beschränkt. Allerdings wird in der Regel versucht, die Anzahl der Besucher in einem Doppelzimmer mit Rücksicht auf den Bettnachbarn zu koordinieren. Das klappt in der Praxis sehr gut“, erklärt Vize-Stadtsprecher Marc Hoffmann zu den Vorgehensweisen in städtischen Altenheimen auf GA-Anfrage. Alle Gäste würden an den Pforten in Empfang genommen und gefragt, wen sie besuchen möchten. „Dann wird die Wohngruppe telefonisch informiert. Das ist wichtig, damit die Besucher nicht unkoordiniert durch die Einrichtungen laufen“, so Hoffmann. Am Eingang werde zudem überprüft, ob die Gäste einen aktuellen - negativen - Test vorweisen können.
Ähnliches gilt auch in den Häusern, die von der Caritas betrieben werden. Besuche seien jederzeit möglich, Beschränkungen gebe es derzeit nicht. „Wir haben weiterhin Einlasskontrolle am Empfang. Ein offizieller Bürgertest muss vorgelegt werden“, antwortet Sprecherin Mechthild Greten dem GA.
■ Corona-Regeln für Besuche in Krankenhäusern:
Test- sowie Maskenpflicht gelten im Gemeinschaftskrankenhaus (St. Elisabeth/St. Petrus/St. Johannes). „Für einen Besuch ist eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen COVID-19-Test erforderlich. Damit Besucher bei den Testzentren einen kostenfreien Test für den Krankenhausbesuch machen können, stellt das Gemeinschaftskrankenhaus eine entsprechende Bescheinigung aus“, erklärt Katharina Müller-Stromberg. Weiterhin gilt in den Häusern: Besuchszeit ist von 14 bis 18 Uhr, Besuchsdauer maximal eine Stunde und nur von einer Person pro Tag. „Seit Beginn der Pandemie haben wir unser Personal am Empfang deutlich verstärkt, sodass die Kontrolle ohne lange Wartezeit erfolgen“, so die Sprecherin.
Wer einen Angehörigen in der Uniklinik besuchen will, der muss an den Hauptpforten ebenfalls die entsprechenden Testnachweise vorlegen. „Grundsätzlich dürfen sich maximal zwei Besucher zeitgleich im 1- oder 2-Bettzimmer aufhalten. Für 3- und Mehrbettzimmer sowie Überwachungsbereiche werden individuell Festlegungen getroffen, je nach Raumgröße und Art der Versorgung“, erklärt Kliniksprecherin Verena Henn. Die Vorgaben seien allerdings nur eine allgemeine Richtschnur, „in einzelnen Bereichen und bei besonderen Situationen sind in Abstimmung mit dem Personal vor Ort Abweichungen möglich“, betont sie.
Wer einen Angehörigen in den GFO-Kliniken (Marienhospital, St. Josef) besuchen will, der muss sich vorher registrieren. Möglich ist das über ein Online-Besuchssystem, kann jedoch in Ausnahmefällen auch telefonisch erfolgen. „Die Besucher können mit einer App sowie über einem Link entsprechende Zeitfenster reservieren“, sagt Tobias Holzschneider. „Dazu benötigen sie einen Code, der den Patienten bei ihrer Aufnahme ausgehändigt wird.“ Zwar sind auch hier die Besuchszeiten genau festgelegt, aber „Ausnahmen bestehen für die die Geburtshilfe, Intensivstationen, für Palliativpatienten und gesetzliche Betreuer“, so Adams. Die Ausnahmeregelung muss mit dem diensthabenden Arzt abgestimmt werden.
Im Johanniter-Krankenhaus und im Waldkrankenhaus gelten aktuell feste Besuchszeiten - zwischen 15 und 18 Uhr. Jeder Patient kann einen Besucher pro Tag, maximal zwei verschiedene Besucher pro Woche empfangen. Auch dort ist der Eintritt unabhängig von der Immunisierung nur mit einem gültigen negativen Testergebnis erlaubt. Kontrolliert wird an der Pforte. Abweichungen von den Besuchsregeln gelten für die Palliativstation sowie im Johanniter-Hospiz. Im Kreißsaal können werdende Mütter während der Geburt und der Phase danach von einer Bezugsperson begleitet werden. Bei einem Kaiserschnitt darf eine Bezugsperson mit in den Operationssaal. Auf der Geburtsstation dürfen Schwangere und Wöchnerinnen täglich für zwei Stunden von einem Angehörigen besucht werden.
In der Helios-Klinik gilt weiterhin „1:1:1“. Das heißt: Ein Besucher pro Patient pro Tag. Besuchszeit ist von 15 bis 18 Uhr. „Ausnahmen gibt es für Palliativpatienten sowie Minderjährige“, betont Sprecherin Christina Fuhrmann. Alle Besucher müssen am Eingang einen aktuellen Corona-Test vorzeigen, unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. „Wir behalten das lokale Infektionsgeschehen im Blick, um diese Regelung gegebenenfalls anzupassen. Dazu trifft sich unsere Task Force regelmäßig und bewertet die aktuellen Entwicklungen“, so Fuhrmann.
Angehörige sollten sich vor einem Besuch des Patienten auf der Homepage des Krankenhauses oder der Senioreneinrichtung über die jeweils aktuellen Regeln informieren.