Videos von Minikamera im Auto vor Gericht zulässig

München · Online kursieren Videoaufnahmen von Autounfällen. Sie wurden von Minikameras hinter der Windschutzscheibe aufgenommen. In Deutschland sind solche Aufnahmen nach Ansicht des Amtsgerichts München vor Gericht verwertbar.

 Videobeweis: Immer mehr Autofahrer installieren eine Kamera hinter der Windschutzscheibe. Foto: Marc Müller

Videobeweis: Immer mehr Autofahrer installieren eine Kamera hinter der Windschutzscheibe. Foto: Marc Müller

Foto: DPA

Aufnahmen von Mini-Videokameras im Auto und an anderen Fahrzeugen sind nach Ansicht des Amtsgerichts München in einem Zivilprozess als Beweismittel zulässig. Die Bilder können dazu verwendet werden, einen Unfall zu rekonstruieren. Das gilt aber nur, wenn mit dem Video zum Zeitpunkt der Aufnahme kein bestimmter Zweck verfolgt, sondern einfach nur das Verkehrsgeschehen mitgeschnitten wurde.

Das Münchner Amtsgericht verglich die Bilder sogenannter Dashcams und Action-Cams für Fahrzeuge mit einem Urlaubsvideo. Dieses sei zwar nicht für eine Veröffentlichung gedacht, könne aber nach einem Unfall zur Dokumentation herangezogen werden. Nach Ansicht des Gerichts mache es keinen Unterschied, ob jemand bereits den Unfallhergang filmt oder erst danach einen Unfall dokumentiert.

In dem verhandelten Fall (Az.: 343 C 4445/13), auf den der ADAC verweist, hatte ein Radfahrer nach einem Unfall geklagt - und ausgerechnet aufgrund eines Videos verloren, das er selbst während der Fahrt aufgezeichnet hatte und mit dem er seine Unschuld beweisen wollte. Die Bilder zeigten, dass der Kläger den Unfall durch sein Verhalten verursacht hatte. Das Urteil des Amtsgerichts München ist noch nicht rechtskräftig.

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