Mindestlohn in Kreis Ahrweiler Gewerkschaft: Zu wenige Gastrobetriebe im Kreis Ahrweiler kontrolliert

KREIS AHRWEILER · Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn werden im Landkreis Ahrweiler zu selten geahndet – vor allem im Gastgewerbe. Das prangert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten an.

 Zuwenig kontrolliere der Zoll die Gastronomiebetriebe im Kreis Ahrweiler, bemängelt die Gewerkschaft NGG.

Zuwenig kontrolliere der Zoll die Gastronomiebetriebe im Kreis Ahrweiler, bemängelt die Gewerkschaft NGG.

Foto: NGG Mittelrhein

Fehlende Zoll-Kontrollen bemängelt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Nach Angaben der NGG kontrollierte das zuständige Hauptzollamt Koblenz im vergangenen Jahr 125 Gastrobetriebe. Das sind lediglich 2,3 Prozent aller Hotels und Gaststätten im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Koblenzer Zoll. Im Jahr zuvor hatten die Beamten 161 Betriebe im Gastgewerbe geprüft. Allein im Kreis Ahrweiler zählt die Branche 362 Betriebe.

Insgesamt überprüfte das Hauptzollamt Koblenz im vergangenen Jahr 1261 Arbeitgeber auf Schwarzarbeit, Lohn-Prellerei und Betrug bei der Sozialversicherung. Wegen Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn verhängten die Kontrolleure dabei Bußgelder in Höhe von 330 000 Euro und leiteten 109 Ermittlungsverfahren ein – 55 davon im Gastgewerbe. Die Zoll-Bilanz geht aus einer aktuellen Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Arbeitsmarkt-Expertin Beate Müller-Gemmeke (Grüne) hervor.

Einhaltung des Mindestlohn muss stärker kontrolliert werden

Geschäftsführer Roland Henn nennt die Zahlen „alarmierend“: „Von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Anfang 2015 sollten die Beschäftigten im Gastgewerbe besonders profitieren. Aber viele Kellner, Köche und Co. gehen offenbar leer aus. 55 eingeleitete Ermittlungsverfahren bei nur 125 geprüften Betrieben zeigen, dass die Zahl der Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten den Mindestlohn vorenthalten, noch immer viel zu hoch ist.“

Der Zoll müsse seine Kontrollen auch im Kreis Ahrweiler nun dringend ausweiten, fordert Henn. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, der Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro pro Stunde gelte nur auf dem Papier. „Je stärker der Zoll kontrolliert, umso mehr steigt das Risiko für Arbeitgeber, bei Tricksereien erwischt zu werden. Die Politik hat den Mindestlohn per Gesetz vorgeschrieben. Jetzt muss sie endlich dafür sorgen, dass er überall eingehalten wird.“

Mehr Personal für Kontrolle gefordert

Bundesweit sank die Zahl der Zoll-Kontrollen im Gastgewerbe nach Angaben des Bundesfinanzministeriums allein 2016 um 17 Prozent. Die NGG zweifelt dabei an einem „ernsthaften Interesse des Ministeriums, künftig mehr zu kontrollieren“. Stattdessen habe sich Wolfgang Schäuble zuletzt für eine Lockerung des Arbeitszeitgesetzes und tägliche Arbeitszeiten von bis zu 13 Stunden im Gastgewerbe ausgesprochen. Roland Henn befürchtet, so könnte „tagtäglicher Gesetzesbruch legalisiert werden“. Dem erteilt die NGG eine Absage. Entscheidend seien mehr Kontrollen: „Wenn wenig kontrolliert wird, blüht ein Schwarzmarkt mit der Arbeit und dem Staat entgehen Millionen.“

Die Gewerkschaft fordert deutlich mehr Personal für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, um wieder auf ein „ordentliches Kontrolllevel“ zu kommen.

Henn: „Bei der Einführung des Mindestlohns hatte die Bundesregierung 1600 zusätzliche Kontrolleure für die FKS versprochen. Davon ist bislang weit und breit nichts zu sehen.“

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