Bedrohung durch Windkraftanlagen Die Fledermaus ist in Gefahr

BONN · Das Bundesamt für Naturschutz will die Bedrohung der Kleinsäuger durch Windkraftanlagen mindern. Die Ideen zur Abhilfe sind zahlreich.

 Technik und Natur gehen im Fall der Mopsfledermaus und von Windkraftanlagen nur unter bestimmten Bedingungen zusammen, sagt das Bundesamt für Naturschutz.

Technik und Natur gehen im Fall der Mopsfledermaus und von Windkraftanlagen nur unter bestimmten Bedingungen zusammen, sagt das Bundesamt für Naturschutz.

Foto: picture alliance / dpa

Ein Leben ohne Mopsfledermaus ist möglich, aber sinnlos, könnte man angelehnt an Loriots berühmten Sketch denken: Um dieses Szenario zu vermeiden, hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) daher am Dienstag Empfehlungen zur Lebensraumsicherung und Kollisionsvermeidung von Fledermäusen bei Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen in Wäldern vorgestellt. Die gute Nachricht: Die stark gefährdete Mopsfledermaus trägt entgegen aller Erwartungen nur ein relativ geringes Kollisionsrisiko.

Das bedeutet allerdings keinesfalls eine Entwarnung: Mehr Schutz für alle 25 in Deutschland heimischen Arten der Kleinsäuger mahnte BfN-Präsidentin Beate Jessel bei der Vorstellung der Ergebnisse eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens an. Um die Ausbauziele für erneuerbare Energien zu erreichen, würden zunehmend auch Anlagen in Waldgebieten errichtet: Diese fortschreitende Entwicklung stelle nun für die Fledermauspopulation eine Gefahr dar, weil die Kleinsäuger den Lebensraum zur Nahrungssuche, als Winterquartier oder zur Aufzucht ihrer Jungen benötigten.

Die knapp vierjährige „Untersuchung zur Minderung der Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse, insbesondere im Wald“ brachte unter anderem die Erkenntnis, dass die Mopsfledermaus nur ein vergleichsweise geringes Risiko einer Kollision mit den Rotorblättern trägt, wenn deren Unterkante mindestens 50 Meter über dem Kronendach liegt. Dass andere Vertreter der Unterordnung Microchiroptera nach Höherem streben, machte Jessel am Beispiel des kleinen Abendseglers fest: Da diese Spezies deutlich kollisionsgefährdeter sei als die Mopsfledermaus, würden zum Schutz dieser und weiterer Arten neben dem Mindestabstand auch standortangepasste Abschaltzeiten notwendig.

Vor der Errichtung einer neuen Anlage müsse man zudem prüfen, ob der Standort überhaupt geeignet sei, ergänzte BfN-Fledermaus-Expertin Ruth Petermann. Die flexiblen Abschaltzeiten sollen die Tiere während ihrer aktiven Phase vor dem Zusammenprall mit den sich drehenden Rotorblättern schützen: Zwischen März und Oktober seien die Flattertiere hauptsächlich von kurz vor Sonnenunter- bis kurz nach Sonnenaufgang unterwegs. Und zwar nur, wenn die Temperatur über 10 Grad läge und der Wind mit weniger als sechs Metern pro Sekunde wehe.

Der Ertragsverlust sei daher deutlich geringer, als man angesichts des doch recht langen Zeitraums annehmen könnte, so Jessel: Anlagespezifische Abschaltalgorithmen könnten diesen auf durchschnittlich 2,1 Prozent des Jahresertrags drücken. Zudem könne man die Betriebszeiten durch weitere Maßnahmen wie etwa Gondelmonitoring noch weiter optimieren. Wichtig sei ihr, dass die Kriterien berücksichtigt werden könnten, ohne dass dadurch energiepolitische Ausbauziele gefährdet seien, so die BfN-Chefin.

Das Szenario eines Mopsfledermauslosen Lebens ist dabei leider näher, als man glauben möchte: Nach Schätzungen des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin kommen jährlich rund 250 000 Fledermäuse mit Windkraftanlagen in Deutschland in Konflikt. Dass dies tödlich ausgehe, verstehe sich von selbst, auch wenn die Zahl hochgerechnet sei, weil man die Kadaver kaum finde, so Jessel: Die würden durch die Rotorflügel weit weg katapultiert und dort schnell von Füchsen oder anderen Raubtieren gefressen.

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