Urteil: Autofahrer müssen Sicherung von Kindern stets kontrollieren

Hamm · Laut dem Oberlandesgericht Hamm können Eltern schon vierjährigen Kindern die Gurtpflicht verständlich machen. Erwischt die Polizei ein Kind in diesem Alter unangeschnallt auf dem Kindersitz, müssen die Eltern eine Geldbuße zahlen.

 Ein Autofahrer muss kontrollieren, ob ein Kind auf einem Kindersitz auch angeschnallt ist. Fotop: Frank May Foto: C3472 Frank May

Ein Autofahrer muss kontrollieren, ob ein Kind auf einem Kindersitz auch angeschnallt ist. Fotop: Frank May Foto: C3472 Frank May

Foto: DPA

Wer haftet bei nicht angeschnallten Kindern? In einem Fall vor Gericht hatte sich ein Kind während der Fahrt im Kindersitz selbst abgeschnallt. Die Erziehungsberechtigten sollten nach einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld von 40 Euro zahlen, legten aber Beschwerde ein.

Dies wiesen die Richter ab mit der Begründung, einem vierjährigen Kind könnten die Gefahren eines Abschnallens während der Fahrt verständlich gemacht werden. Auch müsse der Fahrer stets kontrollieren, dass sich das Kind nicht abschnalle. In Einzelfällen müsse die Fahrtroute sogar so gewählt werden, dass ein regelmäßiges Umsehen nach dem Kind und sofortiges Anhalten gefahrlos möglich sei, lautet der Beschluss des Gerichts (Az. 5 RBs 153/13).

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