Urteile Geklauter Beat? Karlsruhe urteilt zu Sampling im Hip-Hop

Karlsruhe · Zwischen der Gruppe Kraftwerk und dem Komponisten Moses Pelham tobt seit Jahren ein Streit. Nun entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Es geht um einen kopierten Beat von zwei Sekunden - aber für die Musikbranche steht einiges auf dem Spiel.

 Erfolg für Moses Pelham vor dem Bundesverfassungsgericht.

Erfolg für Moses Pelham vor dem Bundesverfassungsgericht.

Foto: Uli Deck

Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Urheberschutz in Hip-Hop und Rap warnt der Bundesverband Musikindustrie vor einer Aufweichung branchenüblicher Standards.

"Sollte durch die Entscheidung der Eindruck entstehen 'Kunstfreiheit sticht immer', könnte das Folgen haben, die über den konkreten Streit weit hinausreichen", sagte Geschäftsführer Florian Drücke der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe. "Das wäre Wasser auf die Mühlen derer, die sagen, im Internet soll alles erlaubt sein."

Die Karlsruher Richter entscheiden an diesem Dienstag in einem jahrelangen Streit zwischen den Elektropop-Pionieren Kraftwerk und dem Produzenten und Komponisten Moses Pelham. Dieser hatte 1997 ohne zu fragen eine zweisekündige Rhythmussequenz aus dem Kraftwerk-Titel "Metall auf Metall" von 1977 kopiert. Den Beat legte er in Endlosschleife ("Loop") unter das mit Sängerin Sabrina Setlur aufgenommene Lied "Nur mir". So etwas nennt man Sampling.

Kraftwerk-Gründungsmitglied Ralf Hütter wirft Pelham Diebstahl geistigen Eigentums vor. Unter Kollegen hätte es sich gehört, vorher anzurufen, hatte er im November in der Verhandlung in Karlsruhe gesagt. Vor dem Bundesgerichtshof erreichte er 2012 in letzter Instanz, dass der Setlur-Song nicht mehr vertrieben werden darf.

Dagegen haben Pelham und Setlur Verfassungsbeschwerde eingelegt. Etliche Produzenten und Musiker haben sich angeschlossen, darunter die Sängerin Sarah Connor, der Rapper Bushido und der Reggae-Musiker Gentleman. Sie wollen erreichen, dass die Interpretation fremder Beats in neuem musikalischen Kontext ohne Genehmigung möglich bleibt. Sonst sei Hip-Hop nicht mehr möglich.

Aus Sicht des Branchenverbands, der nach eigenen Angaben mehr als 80 Prozent des deutschen Musikmarktes vertritt, ist ein solcher Streit aber die absolute Ausnahme. In aller Regel gebe es eine Einigung zwischen den betroffenen Künstlern, und zwar vor dem Sampling. "Jetzt wird daraus leider eine Grundsatzdiskussion gemacht, die in die falsche Richtung führen kann", sagte Drücke. Er befürchtet eine Entwertung des kreativen Schaffens, sollte sich Pelham durchsetzen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
„Die Bedrohungslage ist hoch“
Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Gespräch „Die Bedrohungslage ist hoch“
Aus dem Ressort